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CBBL Advokat, ph.d. Lissi Andersen Roost, Kanzlei Andersen Partners, Kolding
Lissi Andersen Roost
Advokat, ph.d.
Andersen Partners
Kolding

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark

Neue Regeln für die Ernennung von Insolvenzverwaltern in Dänemark stehen bevor

09.05.2025

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advokat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk


Der dänische Konkursrat hat am 27. März 2025 eine Reihe von Empfehlungen vorgelegt, um einem Missbrauch des dänischen Insolvenzsystems entgegenzuwirken. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird voraussichtlich im Herbst 2025 eingebracht.

Zunächst empfiehlt der Konkursrat, dass die Regel des Konkursgesetzes, wonach ein Insolvenzverwalter nicht befangen sein darf, um eine neue Bestimmung ergänzt wird, wonach Befangenheit auch dann vorliegen kann, wenn der Insolvenzverwalter innerhalb eines Jahres vor dem Stichtag zugunsten des Schuldners bestimmte Beratungsleistungen erbracht hat.

Daneben empfiehlt der dänische Konkursrat eine neue Regelung für die Ernennung von Insolvenzverwaltern. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nahe Angehörige sowie die Geschäftsleitung und die Mitarbeiter des Schuldners keinen Einfluss darauf haben, wer zum Insolvenzverwalter ernannt wird. Ferner wurde empfohlen, dass der Insolvenzverwalter aus dem festen Kreis der am Insolvenzgericht tätigen Insolvenzverwalter ernannt wird, falls bei der Gläubigerversammlung niemand stimmberechtigt ist.

Schließlich hat der Konkursrat vorgeschlagen, die Anzahl der Zwangsauflösungen ohne Liquidator oder Insolvenzverwalter zu reduzieren. Hierfür wird derzeit zwischen zwei Modellen unterschieden:

  • Nach dem A-Modell wird ausnahmslos immer ein Liquidator ernannt.
  • Nach dem B-Modell wird kein Liquidator ernannt, wenn das Insolvenzgericht nach einem Gespräch mit der Geschäftsleitung des Schuldners entscheidet, dass dies unbedenklich ist.

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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37