Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Hong Kong
Neue Schiedsgerichtsregeln der International Chamber of Commerce in Hong Kong
25.01.2021
Am 01. Dezember 2020 veröffentlichte die International Chamber of Commerce (ICC) die neueste Version ihrer Schiedsgerichtsregeln, welche zum 01. Januar 2021 in Kraft traten.
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Hong Kong, Herrn Rechtsanwalt Stefan Schmierer, schmierer@cbbl-lawyers.de, Tel. +852 2388 3899, www.rs-lawyers.com.hk
Da Hong Kong eines der weltweiten Zentren für Arbitration ist und viele Verfahren in Hong Kong nach den Regeln der ICC geführt werden, sind diese Neuerungen für Hong Kong von besonderem Interesse.
Die wichtigsten Änderungen finden sich im Bereich der Remote Hearings, der Prozessfinanzierung und im Bereich von komplexen Verfahren. Nachstehend soll eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen gegeben werden:
1. Prozessfinanzierung in Hong Kong
Nach dem neuen Artikel 11 (7) sind die Parteien von nun an verpflichtet, eine Prozessfinanzierung offen zu legen. Dies gilt nicht nur für die Existenz einer solchen, sondern auch für die Offenlegung der Identität des Finanzierers. Diese Regelung geht über die die Regeln der Stockholmer Arbitration Kammer hinaus, welche lediglich dazu auffordert, eine Finanzierung offen zu legen, geht aber nicht so weit wie die Regelung des Hong Konger Arbitration Centers, nach welcher auch die Vereinbarung an sich offen zu legen ist.
Diese Neuerung ist zu begrüßen, da so von vornerein ein möglicher Interessenskonflikt zwischen den Parteien, dem Finanzierer und den Schiedsrichtern ausgeschlossen werden kann. Demgemäß sieht dann auch Artikel 17 (2) der neuen Regeln vor, dass das Schiedsgericht jedmögliche Anordnung treffen kann, um einen Interessenskonflikt zu verhindern.
2. Remote Hearings in Hong Kong
Im Zuge der Corona Pandemie war es praktisch nicht möglich, Änderungen bei Remote Hearings auszulassen. War dieses Thema bis dato nur rudimentär geregelt, so sieht nun Artikel 26 (1) vor, dass das Schiedsgericht nach Anhörung der Parteien Anhörungen über Video- oder Telefonkonferenzen anordnen kann, unabhängig, ob die Parteien dem zustimmen oder nicht.
Gleichzeitig wurde geregelt (Artikel 4 (4)(b), 5(3)), dass sämtliche Anträge, Schriftsätze, etc. elektronisch zu erfolgen haben, solange eine Partei nicht beantragt, dass deren Unterlagen in Papierform eingereicht werden. Dies ist eine klare Abkehr von den bisherigen Regeln, die eine Einreichung in Papierform als die Regel annahm.
3. Komplexe Verfahren in Hong Kong
Weitere Änderungen gibt es bei komplexen Verfahren, bei welchen mehrere Parteien beteiligt sind. Nach Artikel 7(5) können von nun an, auch nachdem sich das Schiedsgericht bereits konstituiert hat, neue Parteien zu dem Verfahren zugelassen werden.
Weiterhin kann das Schiedsgericht verschiedene Verfahren zusammenlegen, solange es sich um die gleichen Parteien handelt, der Streitgegenstand in den Verfahren sich auf den gleichen Sachverhalt stützt und das Schiedsgericht der Ansicht ist, dass eine Zusammenlegung angemessen ist.
Bisher war eine Zusammenlegung nur möglich, wenn die Ansprüche sich aus der gleichen Schiedsvereinbarung ergeben.
4. Zusammenfassung
Die neuen Regeln sind zu begrüßen und sind eine erfreuliche Weiterentwicklung der ICC Regeln. Die neuen Regelungen spiegeln die notwendigen Änderungen wider, die sich aus den gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Monate ergeben haben und mit diesen Änderungen werden die ICC Regeln auch in der Zukunft Arbitration Regeln sein, die guten Gewissens angewendet werden können.
Sie haben weitere Fragen zu den neuen Schiedsregeln in Hong Kong? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Hong Kong, Herr Rechtsanwalt Stefan Schmierer, berät Sie gerne: schmierer@cbbl-lawyers.de, Tel. +852 2388 3899