Aktuelles zum thailändischen Wirtschaftsrecht
Neue Visa-Option für Thailand – Eastern Economic Corridor Visum (EEC-Visum)
23.08.2024
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498, www.rflegal.com
Das thailändische Kabinett hat ein neues Langzeitvisum, das sogenannte Eastern Economic Corridor Visum (EEC-Visum), eingeführt. Dieses Visum richtet sich an Spezialisten, Führungskräfte, Fachkräfte sowie deren Familienangehörige und zielt darauf ab, das Wachstum von Schlüsselindustrien in Thailand zu fördern, wie z. B. Automatisierung, Robotik, Luftfahrt, Logistik und Biochemie.
Das EEC-Visum soll qualifizierte Fachkräfte in den Eastern Economic Corridor, eine Sonderwirtschaftszone an Thailands Ostküste, locken. Diese Zone umfasst die Provinzen Chachoengsao, Chonburi und Rayong, die für die Entwicklung von Hochtechnologie und Industrie vorgesehen sind.
Das Visum hat eine Gültigkeitsdauer von bis zu zehn Jahren (abhängig vom Arbeitsvertrag) und ermöglicht mehrfache Ein- und Ausreisen. Bei der ersten Einreise nach Thailand berechtigt es zu einem Aufenthalt von bis zu fünf Jahren und beinhaltet einen ermäßigten persönlichen Einkommensteuersatz von 17 %.
Es gibt vier Kategorien des thailändischen EEC-Visums: "S" für Spezialisten (Specialists), "E" für Führungskräfte (Executives), "P" für Fachkräfte (Professionals) und "O" für andere, wie Ehepartner und Angehörige (Spouses and Dependents) der Visuminhaber.
Die Kosten für die Ausstellung oder Änderung eines EEC-Visums betragen 10.000 THB (ca. 257 EUR) pro Person und Jahr, während eine EEC-Arbeitserlaubnis 20.000 THB (ca. 514 EUR) pro Person kostet.
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