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CBBL Rechtsanwalt und Abogado Stefan Meyer, Kanzlei Monereo Meyer Abogados, Madrid, Barcelona, Mallorca, Teneriffa
Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados, Madrid, Barcelona, Mallorca, Teneriffa

Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht

Neue Vorgaben für Umsatzsteuerprüfungen in Spanien

14.04.2021

Alle relevanten Tatsachen sind zu berücksichtigen

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Partner in Madrid, Herrn Gustavo Yanes, Steuerberater, yanes@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86www.mmmm.es

Die spanische Steuerbehörde hat kürzlich ein neues internes Informationsschreiben erlassen, nach dem Umsatzsteuerprüfungen nun unter Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen vorzunehmen sind, d.h. sowohl zugunsten als auch zuungunsten des Steuerpflichtigen. Dieses dem Grundsatz der Außenprüfung des deutschen Steuerrechts ähnelnde Prinzip wurde jetzt in verbindliche Vorgaben gefasst, da der spanische Oberste Gerichtshof die Steuerinspektion in der Vergangenheit immer wieder für ihr Vorgehen gerügt hatte.

Eine ausführliche Darstellung und Empfehlungen für Unternehmen gibt Gustavo Yanes, leitender Partner der PG Steuerrecht, im Newsletter der AHK Spanien: https://lex.ahk.es/de/aktuelles-recht/umsatzsteuerpruefungen-spanien-die-bedeutung-der-beruecksichtigung-aller-aspekte-zugunsten-und-zuungunsten-des-steuerpflichtigen

Sie haben weitere Fragen zu Umsatzsteuerprüfungen in Spanien? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team in Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca und Teneriffa stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86