Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht
Neue Vorgaben für Umsatzsteuerprüfungen in Spanien
14.04.2021
Alle relevanten Tatsachen sind zu berücksichtigen
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Partner in Madrid, Herrn Gustavo Yanes, Steuerberater, yanes@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es
Die spanische Steuerbehörde hat kürzlich ein neues internes Informationsschreiben erlassen, nach dem Umsatzsteuerprüfungen nun unter Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen vorzunehmen sind, d.h. sowohl zugunsten als auch zuungunsten des Steuerpflichtigen. Dieses dem Grundsatz der Außenprüfung des deutschen Steuerrechts ähnelnde Prinzip wurde jetzt in verbindliche Vorgaben gefasst, da der spanische Oberste Gerichtshof die Steuerinspektion in der Vergangenheit immer wieder für ihr Vorgehen gerügt hatte.
Eine ausführliche Darstellung und Empfehlungen für Unternehmen gibt Gustavo Yanes, leitender Partner der PG Steuerrecht, im Newsletter der AHK Spanien: https://lex.ahk.es/de/aktuelles-recht/umsatzsteuerpruefungen-spanien-die-bedeutung-der-beruecksichtigung-aller-aspekte-zugunsten-und-zuungunsten-des-steuerpflichtigen
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team in Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca und Teneriffa stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86