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CBBL Rechtsanwalt, Managing Director Christian A. Brendel, Kanzlei Brendel & Associates, Ho Chi Minh City, Danang City, Hanoi
Christian A. Brendel
Rechtsanwalt, Managing Director
Brendel & Associates
Ho Chi Minh City, Danang City, Hanoi

Aktuelles zum vietnamesischen Wirtschaftsrecht

Neue Vorschriften zur Anstellung von Ausländern in Vietnam

06.11.2023

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Ho Chi Minh City, Herrn Rechtsanwalt Christian A. Brendel, brendel@cbbl-lawyers.de, Tel. +84 989784791, www.brendel-associates.com


In Vietnam gibt es neue Regelungen für die Anstellung von Ausländern, die mit dem Inkrafttreten des Dekrets 07/2023 am 18. September 2023 in Kraft getreten sind.

Grundsätzlich benötigen ausländische Arbeitnehmer in Vietnam eine Arbeitsgenehmigung und sollten nur für Positionen eingesetzt werden, die besondere technische oder betriebswirtschaftliche Qualifikationen erfordern. Um eine Arbeitsgenehmigung (maximal 2 Jahre gültig, einmalig verlängerbar) zu erhalten, müssen ausländische Arbeitskräfte in die Kategorien "Manager/Führungskraft", "Experte" oder "Techniker" eingestuft werden können.

Die wesentlichen Änderungen umfassen:

  1. Früher war eine Verbindung zwischen Bildungshintergrund und beruflicher Position erforderlich, was nun nicht mehr der Fall ist. Ein "Experte" muss nicht mehr nachweisen, dass der Hochschulabschluss inhaltlich eng mit der Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) und der zukünftigen beruflichen Position verbunden ist. Entsprechend entfällt für "Techniker" die Anforderung, dass Ausbildung (mindestens 1 Jahr), Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) und die Position in Vietnam inhaltlich zusammenhängen müssen. Kurz gesagt: Ein studierter Jurist kann nun als "Marketing Experte" eingestellt werden, wenn er die erforderliche Berufserfahrung als Marketing Experte nachweisen kann.
  2. Der Nachweis der unter Punkt 1 genannten Berufserfahrung kann nun durch zuvor erteilte Arbeitsgenehmigungen und Genehmigungen zur Befreiung von der Arbeitsgenehmigungspflicht erbracht werden, was zuvor nicht möglich war und aufgrund der "Legalisation" ausländischer Urkunden problematisch und zeitaufwendig war.
  3. Die Position der "Führungskraft" wird durch die Auflistung des Leiters einer Niederlassung, eines Repräsentanzbüros oder eines "Geschäftssitzes" ergänzt und konkretisiert.
  4. Für die Beantragung/Verlängerung einer Arbeitsgenehmigung in Vietnam ist es nicht mehr erforderlich, eine im Ausland legalisierte Kopie des Reisepasses vorzulegen. Eine vom lokalen Arbeitgeber beglaubigte Reisepasskopie genügt.
  5. Ab dem 01.01.2024 müssen Unternehmen, die einen ausländischen Arbeitnehmer in Vietnam beschäftigen möchten, zunächst eine Stellenausschreibung für die vakante Position über das elektronische Informationsportal des vietnamesischen Ministeriums für Arbeit, Kriegsinvaliden und soziale Angelegenheiten (Molisa) oder das Portal des zuständigen vietnamesischen Arbeitsvermittlungszentrums veröffentlichen. Die Ausschreibung muss mindestens 15 Tage vor der Einreichung des Antrags auf Ausstellung der generellen Genehmigung zur Beschäftigung einer ausländischen Arbeitskraft erfolgen.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Ho Chi Minh City, Herr Rechtsanwalt Christian A. Brendel, berät Sie gerne: brendel@cbbl-lawyers.de, Tel. +84 989784791