Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Dänemark
CBBL Advokat, ph.d. Lissi Andersen Roost, Kanzlei Andersen Partners, Kolding
Lissi Andersen Roost
Advokat, ph.d.
Andersen Partners
Kolding

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark

Neuer dänischer Gesetzentwurf zur Umsetzung der Lohntransparenzrichtlinie im Anhörungsverfahren

Veröffentlicht am 30.06.2026

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding:

Lissi Andersen Roost
Advokat, ph.d.

zur Autorin
 

Das dänische Arbeitsministerium hat Anfang 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gleichlohngesetzes in die Anhörung gegeben, um die neuen Anforderungen der Lohntransparenzrichtlinie für die Vertragsparteien am Arbeitsmarkt und die öffentlichen Behörden umzusetzen.

Künftig müssen Arbeitgeber Lohnstrukturen und Kriterien für die Bewertung gleicher Arbeit und gleichwertiger Arbeit anwenden.

Die Vergütung muss auf objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien beruhen, wie zum Beispiel:

  • Fähigkeiten,
  • Einsatz,
  • Verantwortung,
  • Arbeitsbedingungen sowie
  • sogenannte Soft Skills wie Teamfähigkeit, Kommunikation, soziale und emotionale Kompetenzen, informelle Verantwortung und Wissensaustausch.

Arbeitgeber müssen Bewerberinnen und Bewerbern zudem künftig die Einstiegsvergütung oder das Einstiegsvergütungsintervall für eine Stelle mitteilen, um eine transparente Grundlage für Gehaltsverhandlungen zu gewährleisten. Darüber hinaus dürfen Arbeitgeber nicht mehr nach früheren Gehaltsverläufen fragen.

Ferner müssen Arbeitgeber den Beschäftigten Zugang zu den objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien gewähren, die im Unternehmen zur Festlegung der Vergütung angewendet werden. Dies kann beispielsweise über ein Mitarbeiterhandbuch erfolgen. Zudem haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht auf Einsicht in die Informationen, die der eigenen Vergütung zugrunde liegen (Informationsrecht der Arbeitnehmer).

Arbeitgeber müssen künftig, in Zusammenarbeit mit den öffentlichen Behörden, auch jährliche Vergütungsberichte erstellen. Die Anforderungen variieren dabei je nach Unternehmensgröße. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen zudem gemeinsame Lohnbewertungen durchgeführt werden, wenn eine geschlechtsbezogene Lohnlücke von mindestens 5 % in einer Kategorie nicht objektiv und geschlechtsneutral begründet werden kann und nicht behoben wird.

Sie haben Fragen zum neuen Gesetzentwurf zur Lohntransparenz in Dänemark?

Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37