Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark
Neuer dänischer Gesetzesentwurf für einen verantwortungsvollen Einsatz von KI
13.06.2025
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advokat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk
Die EU hat 2024 eine Verordnung erlassen, die die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) regelt. Die dänische Regierung hat nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der regelt, welche Stelle in Dänemark für die Überwachung und Sanktionierung gemäß den Vorschriften der EU-KI-Verordnung verantwortlich ist.
Sollte der Gesetzesentwurf angenommen werden, wird es in Dänemark künftig der Digitalisierungsbehörde, der Datenschutzbehörde und der Justizbehörde obliegen, die Nutzung von KI zu überwachen. Dazu ist vorgesehen, den Behörden folgende Befugnisse einzuräumen:
- Einholen und Erheben aller relevanten und technischen Informationen über verwendete KI-Systeme,
- Durchführung physischer Inspektionen und technischer Untersuchungen von KI-Systemen,
- Erlass von Verfügungen, insbesondere von vorübergehenden Verkaufs-, Marketing- und Nutzungsstopps für verbotene KI-Systeme,
- Verhängen von Geldbußen.
Es ist Unternehmen in Dänemark zu empfehlen, die Nutzung von KI zu überprüfen, insbesondere zu bestimmen, in welche Risikokategorie die konkret verwendeten KI-Systeme einzuordnen sind.
Unternehmen müssen auch stets erklären können, wie die eingesetzten KI-Systeme Entscheidungen treffen und welche Datengrundlagen diesem Vorgang zugrunde liegen. Daneben sind die bereits geltenden Vorschriften zur Gleichbehandlung und zum Schutz personenbezogener Daten weiterhin wirksam und insbesondere im Zusammenhang mit KI-Systemen zu beachten.
Es wird erwartet, dass der dänische Gesetzesentwurf am 2. August 2025 in Kraft treten wird.
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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37