Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark
Neuer Gesetzentwurf soll den öffentlichen Zugang zum dänischen Geschäftsführer-Sperrregister sicherstellen
07.05.2023
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advokat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk
Seit einigen Jahren ist es möglich, Personen, die an der Leitung eines in Dänemark ansässigen Unternehmens beteiligt waren, eine Geschäftsführersperre aufzuerlegen. Die Sperre kann verhängt werden, wenn anzunehmen ist, dass die Person aufgrund "schwerwiegend unvernünftiger Geschäftsführung" ungeeignet ist, an der Leitung eines Unternehmens teilzunehmen. Es sind die Insolvenzverwalter in den dänischen Insolvenzmassen, die den Insolvenzgerichten vorschlagen, ob ein Verfahren zur Geschäftsführersperre eingeleitet werden soll.
Das dänische Gewerbeamt führt ein Register über verhängte Geschäftsführersperren. Derzeit gibt es keinen öffentlichen Zugang zu diesem Register. Die dänische Regierung schlägt mit dem Gesetzentwurf vor, dass jede Person Informationen über aktive Geschäftsführersperren im Geschäftsführer-Sperrregister abrufen kann. Es wird keine vollständige Liste mit allen aktiven Sperren veröffentlicht; stattdessen muss die relevante Sperre abgerufen werden, z.B. indem der Name der betreffenden Person gesucht wird.
Im Register wird es möglich sein, Informationen über den Namen, die Adresse der betreffenden Person (sofern die Adresse nicht geschützt ist), Informationen über aktive und beendete Geschäftsbeziehungen aus dem Gewerbe-Register sowie Informationen über die Geschäftsführersperre selbst abzurufen, z.B. Entscheidungs- und Ablaufdaten.
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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37