Aktuelles zum südafrikanischen Wirtschaftsrecht
Neuer Innenminister Südafrikas gibt neue Richtlinien für die Bearbeitung von Visumsanträgen bekannt
12.07.2024
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herrn Rechtsanwalt Marco Zumpt, zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362, www.zumpt.co.za
Leon Schreiber, der neu ernannte Innenminister von Südafrika, hat als erste Amtshandlung eine befristete Konzession für in Südafrika lebende Ausländer verlängert, die es vielen von ihnen erlaubt, bis Ende des Jahres im Land zu bleiben, um den Ausgang ihres Visum-Antragsverfahrens abzuwarten.
Schreiber verkündete, dass fortan jede weitere Verlängerung, Änderung oder Ergänzung der Bedingungen, die vor dem Ablaufdatum am 31. Dezember 2024 erfolgt, schriftlich mitgeteilt werden wird.
Die Richtlinie des südafrikanischen Innenministeriums sieht mehrere Maßnahmen vor. Im Einzelnen:
- Visuminhaber, die bis zum 30. Juni 2024 eine Befreiung von der Visumspflicht beantragt hatten, erhalten eine befristete Verlängerung bis zum 31. Dezember 2024, damit das Ministerium ihre Anträge bearbeiten, die Antragsteller ihre Entscheidungen erhalten und die Antragsteller daraufhin die entsprechenden Visa beantragen können.
- Die vorgenannten Visuminhaber in „Warteposition“ können bis einschließlich 31. Dezember 2024 aus Südafrika aus- und wieder ins Land einreisen, ohne dass dies eine Gesetzesübertretung darstellt (being declared „undesirable“). Antragsteller, die nicht von der Visumspflicht befreit sind, müssen jedoch bei der Ausreise mit ihrem Antragsbeleg ein Einreisevisum beantragen, das ihnen die Wiedereinreise nach Südafrika ermöglicht.
- Antragstellern, die eine mittel- oder langzeitige Aufenthaltsgenehmigung (für Arbeits-, Geschäfts- und Studienzwecke, Verwandte und mitreisende Ehepartner) beantragt haben, und deren Antragsbescheidungen zum 30. Juni 2024 noch ausstehen, wird ebenfalls eine befristete Verlängerung bis zum 31. Dezember 2024 gewährt. Dadurch bleibt der entsprechende Visumsstatus erhalten, jedoch bleibt die Ausübung von Aktivitäten auf den aktuellen Visumsstatus beschränkt. Solche Antragsteller dürfen – auf Grundlage Ihrer Antrags-Beleg – ebenfalls bis zum 31. Dezember 2024, aus Südafrika aus- und wieder einreisen, ohne dadurch eine Gesetzesübertretung zu begehen.
- Antragsteller, die gegen eine ablehnende Entscheidung über einen Antrag auf ein Langzeitvisum Widerspruch eingelegt haben, erhalten ebenfalls eine befristete Verlängerung bis zum 31. Dezember 2024. Diese Antragsteller benötigen bei der Ausreise und Wiedereinreise nach Südafrika eine Kopie ihres Ablehnungsschreibens sowie einen Beleg über die Einreichung des Widerspruchs.
- Personen, die eine Verlängerung ihres Kurzzeitvisums beantragt haben, aber keinen Bescheid erhalten haben, müssen Südafrika jedoch innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf des Hauptvisums verlassen, um nicht als „unerwünscht“ – „undesirable“ zu gelten. Dies steht im Einklang mit dem südafrikanischen Gesetz zur Begrenzung von Kurzzeitaufenthalten auf insgesamt 180 Tage.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herr Rechtsanwalt Marco Zumpt, berät Sie gerne: zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362