Aktuelles zum ägyptischen Wirtschaftsrecht
Neues Arbeitsgesetz in Ägypten ab 1. September 2025: Konsequenzen für ausländische Arbeitnehmer und Arbeitgeber
25.06.2025
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kairo, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44, mideastlaw.de
Dieser Beitrag beleuchtet zentrale Aspekte der aktuellen Reform des ägyptischen Arbeitsrechts und analysiert die daraus resultierenden Änderungen im Hinblick auf die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte. Folgende Leitfragen dienen der Klärung entscheidender Punkte für Compliance und strategische Personalplanung:
1. Welche Quoten oder Einschränkungen für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Ägypten regelt das neue Gesetz?
Laut Artikel 70 des neuen ägyptischen Arbeitsgesetzes Nr. 14 von 2025 („neues ägyptisches Arbeitsgesetz“) liegt es im Ermessen des zuständigen Ministers, per Rechtsverordnung einen Höchstanteil ausländischer Arbeitnehmer in Betrieben und Behörden in Ägypten festzulegen. Auch Ausnahmen für bestimmte Berufe sowie Berufsverbote für Ausländer können vom Minister angeordnet werden. Konkrete Quoten sind bislang jedoch nicht erlassen worden.
Unabhängig davon gilt nach Artikel 174 des ägyptischen Gesellschaftsgesetzes Nr. 159 von 1981, dass mindestens 90 % der Belegschaft eines Unternehmens aus ägyptischen Arbeitskräften bestehen müssen. – Ausländische Mitarbeiter dürfen somit höchstens 10 % betragen. Gemäß Artikel 8 des ägyptischen Investitionsgesetzes Nr. 72 von 2017 kann dieser Ausländeranteil in Ausnahmefällen auf bis zu 20 % erhöht werden, wenn keine qualifizierten ägyptischen Fachkräfte verfügbar sind.
Fazit: Das neue Gesetz schreibt keine feste Quote vor, sondern überträgt dem zuständigen Minister die Befugnis, diese durch spätere Verordnungen zu definieren. Dabei können sich neue Vorgaben an bestehenden Regelungen orientieren oder neue Richtwerte setzen.
2. Ab wann gelten die neuen Vorschriften für bereits in Ägypten beschäftigte ausländische Arbeitskräfte?
Laut Artikel 13 der Präambel tritt das neue ägyptische Arbeitsgesetz am 1. September 2025 in Kraft. Bis dahin gilt weiterhin das bisherige Recht. Das neue Gesetz selbst enthält keine konkreten neuen Verpflichtungen für ausländische Arbeitnehmer. Neue Anforderungen werden erst mit entsprechenden Ministerialverordnungen eingeführt. Solange diese nicht vorliegen, gelten die bisherigen Regelungen weiter.
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