Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Dänemark
CBBL Advokat, ph.d. Lissi Andersen Roost, Kanzlei Andersen Partners, Kolding
Lissi Andersen Roost
Advokat, ph.d.
Andersen Partners
Kolding

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark

Neues Feriengesetz in Dänemark

19.02.2020

Die Regierung hat ein neues dänisches Feriengesetz verabschiedet, welches das Prinzip über Gleichzeitigkeit einführt. Das bedeutet im Gegensatz zu früherer Praxis, dass man nach Inkrafttreten des Gesetzes gleichzeitig Urlaubsanspruch erhält und wahrnimmt.

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advoat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk

Das neue Feriengesetz bedeutet, dass eine neue Anspruchszeit vom 1. September bis 31. August entsteht.

Der Arbeitgeber kann darüber hinaus nicht länger von Urlaubsankündigungsfristen im Arbeitsvertrag abweichen, sondern nur nach individueller Absprache mit dem Einzelnen, währenddessen der Angestellte weiterhin das Recht auf drei zusammenhängende Urlaubswochen im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September hat.

Der Zeitraum vom 1. September 2019 bis 31. August 2020 gilt als Übergangsregelung. Die Regelung impliziert, dass Urlaubsansprüche aus diesem Zeitraum in einen Fond eingezahlt werden, welche man als Arbeitnehmer ausgezahlt bekommt, wenn man den Arbeitsmarkt verlässt. Jedoch hat man weiter Anspruch auf 3 Wochen Sommerurlaub im Zeitraum vom 1. Mai bis 31. August 2020.

Das Gesetz tritt am 1. September 2020 in Kraft.

Haben Sie Fragen zum neuen Feriengesetz oder anderen Themen des Arbeitsrechts in Dänemark? Sprechen Sie uns gerne an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37