Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark
Neues Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Dänemark
27.01.2020
Die Regierung hat ein neues Geschäftsgeheimnis-Gesetz verabschiedet. Die Regulierung von Geschäftsgeheimnissen war früher in einer Reihe von verschiedenen Gesetzen verteilt, darunter das dänische Marketing-Gesetz. Das neue Gesetz ermöglicht eine einheitliche und überschaubare Rechtsgrundlage, die den Unternehmern den Überblick über die Regeln erleichtern soll.
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advokat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk
Das Gesetz beinhaltet u.a. eine Definition von Geschäftsgeheimnissen, Fristen zur Strafverfolgung und neue Sanktionsmöglichkeiten, welche verbesserte Bedingungen zum Einlegen von Erlässen und Verboten umfassen. Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz u.a. eine Basis für Entschädigungen bei Verstößen und für die Veröffentlichung von Urteilen über Verstöße zu Lasten der verstoßenden Partei.
Es ist wichtig, dass Unternehmen überlegen, welche Geschäftsgeheimnisse sie besitzen und sich vergewissern, dass sie ein Interesse daran haben, sie als solche zu bewahren. Eine Information ist nicht länger geschützt, nur weil das Unternehmen diese als Geheimnis betrachtet. Das Unternehmen muss auch versuchen, diese Information zu beschützen.
Eine andere Konsequenz ist, dass Unternehmen als Folge der Aufhebung des § 23 des dänischen Marketing-Gesetzes ihre eventuellen Verweise auf dieses Gesetz in ihren Verträgen ändern sollten, um stattdessen auf die Bestimmungen des neuen Gesetzes hinzuweisen.
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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37