Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht
Neues Immobilienkreditgesetz in Spanien: Neue Vorfälligkeitsregelungen
29.10.2019
Mitte Juni 2019 ist in Spanien das neue Immobilienkreditgesetz (Ley de Crédito Inmobiliario) in Kraft getreten. Das Gesetz, das den Schutz von Privatpersonen im Hinblick auf die Eigenheimfinanzierung bezweckt, enthält in Art. 24 des Gesetzes neue Bestimmungen zur Vorfälligkeitsentschädigung.
Für den Fall, dass der Darlehensnehmer mit der Zahlung der Monatsraten des hypothekarisch gesicherten Darlehens im Verzug ist, wird künftig zwischen dem Verzug innerhalb der ersten und innerhalb der zweiten Hälfte der Laufzeit des Darlehens unterschieden.
Ferner wird zur Geltendmachung der Vorfälligkeit in Zukunft auch die Versendung einer qualifizierten Mahnung an den Darlehensnehmer Voraussetzung sein.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.mmmm.es/blog/spanien-immobilienrecht/immobilienfinanzierung-spanien-die-neue-regelung-der-vorfaelligkeit/