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CBBL Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai) Dr. Christian Ule, Kanzlei MIDEAST | Law, Dubai
Dr. Christian Ule
Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai)
MIDEAST | Law, Dubai

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in den VAE

Neues Insolvenzgesetz in den Vereinigten Arabischen Emiraten ab 1. Mai 2024 ("Bankruptcy Law")

17.04.2024

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Dubai, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +971 - 4 - 443 3013, www.mideastlaw.de


Am 31. Oktober 2023 wurde im Amtsblatt der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) das Bundesgesetz Nr. 51 von 2023 zur Verkündung des Finanz- und Insolvenzgesetzes (das “Insolvenzgesetz") veröffentlicht, welches das vorherige Bundesgesetz über die Insolvenz (Bundesgesetz Nr. 9 von 2016, das vorherige Gesetz) aufhebt und das Insolvenzrecht in den VAE erheblich weiterentwickelt.

Das neue Insolvenzgesetz der VAE tritt am 1. Mai 2024 in Kraft (sechs Monate nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt), so dass Unternehmen, die in den VAE tätig sind, mehrere Monate Zeit haben, sich an den neuen Rahmen anzupassen und die Einhaltung der neuen Regelung sicherzustellen. Während das Insolvenzgesetz das vorherige Gesetz aufhebt, bleiben alle unter dem vorherigen Gesetz erlassenen Vorschriften und Beschlüsse in Kraft, bis sie durch neue Vorschriften und Beschlüsse ersetzt werden. Das Konkursgesetz führt wichtige Verbesserungen des Insolvenzrahmens der VAE ein, darunter die Einrichtung eines eigenen Insolvenzgerichts, ein neues präventives Vergleichsverfahren und eine verstärkte Haftung der Geschäftsführung.

1. Einführende Erläuterung zu dem hier verwendeten Begriff „Insolvenzgesetz“:

Die Begriffe „Bankruptcy“ und „Konkurs“ werden oft synonym verwendet, aber ihre genaue Bedeutung kann je nach Rechtsordnung variieren. Im Kontext des Insolvenzrechts in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) und im internationalen Gebrauch bezieht sich „Bankruptcy“ eher auf das breite Spektrum von Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit, einschließlich der Reorganisation von Schulden und der Liquidation des Vermögens eines Schuldners. Daher kann die Übersetzung mit „Insolvenz“ im Deutschen als angemessener angesehen werden, da sie das gesamte Spektrum von Verfahren abdeckt, nicht nur den „Konkurs“, der spezifischer die Liquidation und Abwicklung eines zahlungsunfähigen Unternehmens bezeichnet. In der deutschen Rechtssprache unterscheidet man üblicherweise zwischen „Insolvenzverfahren“, das den übergeordneten Begriff für alle Arten der Abwicklung eines zahlungsunfähigen Zustandes darstellt, und „Konkursverfahren“, das traditionell für die Liquidation des Vermögens eines Schuldners steht. Die Wahl des Begriffs „Insolvenz“ in der Übersetzung trägt dieser Unterscheidung Rechnung und spiegelt die Vielfalt der Verfahren und Maßnahmen wider, die im neuen Insolvenzgesetz der VAE vorgesehen sind, einschließlich der vorbeugenden Maßnahmen und der Reorganisation von Schulden, nicht nur der Liquidation."

2. Überblick über die wichtigsten Neuerungen durch das neue Insolvenzgesetze in den VAE

  • Spezialisierte Abteilung für Insolvenzfälle: Einführung einer “Insolvenz-Einheit" innerhalb der Gerichte, geleitet von einem erfahrenen Richter des Berufungsgerichts, speziell für Insolvenz- und Restrukturierungsfälle.
  • Erweiterte Haftungsbestimmungen: Das Gesetz erweitert die Haftung auf faktische Geschäftsführer und Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten, zusätzlich zu Vorstandsmitgliedern und Managern.
  • Einführung eines präventiven Vergleichsmechanismus: Im Gegensatz zum veralteten Mechanismus der präventiven Insolvenzabwicklung ermöglicht der neue, benutzerfreundliche präventive Vergleichsmechanismus Schuldnern, ihre Geschäftstätigkeiten aufrechtzuerhalten, während sie finanziellen Verpflichtungen nachkommen.

Diese Änderungen stellen einen koordinierten Versuch dar, ein benutzerfreundlicheres Insolvenzregime zu entwickeln. Die Implementierung des neuen Insolvenzgesetzes markiert einen signifikanten Meilenstein in der rechtlichen Entwicklung der VAE und spiegelt das Engagement wider, den rechtlichen Rahmen des Landes zu modernisieren und zu stärken.


Für detaillierte Informationen siehe unseren Beitrag bei "Insolvenzrecht in den Vereinigten Arabischen Emiraten”.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Dubai, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, berät Sie gerne: ule@cbbl-lawyers.de Tel. +971 - 4 - 443 3013, Mobil +49 - 177 - 524 1124