Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Dänemark
CBBL Advokat, ph.d. Lissi Andersen Roost, Kanzlei Andersen Partners, Kolding
Lissi Andersen Roost
Advokat, ph.d.
Andersen Partners
Kolding

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark

Neues Mietgesetz und Gesetz über Wohnverhältnisse in Dänemark

06.03.2023

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advokat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk


Am 1. Juli 2022 sind in Dänemark ein neues Mietgesetz (lejelov) und ein neues Wohnungsregelungsgesetz (lov om boligforhold) in Kraft getreten.

Das neue Mietgesetz enthält ausschließlich Vorschriften, die sich auf das unmittelbare Mietverhältnis zwischen Vermietern und Mietern beziehen. Somit wird in Bezug auf die Vorschriften über Mietpreisfestsetzung und Mietpreisanpassung weiterhin zwischen den vom Wohnungsregelungsgesetz umfassten Gemeinden und den vom Wohnungsregelungsgesetz nicht umfassten Gemeinden unterschieden. Dies bedeutet, dass man in den vom Wohnungsregelungsgesetz umfassten Gemeinden weiterhin auf die Vorschriften über die kostenabhängige Miete achten muss, während in den vom Wohnungsregelungsgesetz nicht umfassten Gemeinden die Vorschriften über den Wert der Mietsache weiterhin Anwendung finden.

Das Mietgesetz regelt künftig allein die Beziehung zwischen Vermieter und Mieter, während das neue Wohnungsregelungsgesetz die Beziehung zwischen Vermieter und Behörden regelt und deshalb Vorschriften über u.a. Wohnpflicht, die Tätigkeiten der Schlichtungskommissionen für Mietverträge, Zwangsverwaltung, den Investmentfords der Grundeigentümer (Grundejernes Investeringsfond) und über eine Reihe sonstiger Umstände öffentlich-rechtlicher Rechtsnatur enthält.

Sie wünschen Beratung zum neuen Mietgesetz und Gesetz über Wohnverhältnisse in Dänemark? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37