Aktuelles zum ukrainischen Wirtschaftsrecht
Neues über Kostenerstattungen für Teilnehmer von Industrieparks in der Ukraine
15.06.2023
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kiew, Herrn Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54, www.dlf.ua
Am 3. Januar 2023 genehmigte das Ministerkabinett der Ukraine das Verfahren zur Gewährung der Kostenerstattung für den Anschluss an die Versorgungs- und Transportnetze von in ukrainischen Industrieparks befindlichen Objekten an Initiatoren der Gründung, an Verwaltungsgesellschaften und an Teilnehmer von Industrieparks.
Folgende Fragen sind hierfür relevant:
- Wer kann die Erstattung erhalten?
- Welche Kosten werden erstattet?
- Wie hoch ist die Erstattung?
- Wie wird die Erstattung erhalten?
- Kann die Erstattung verweigert werden?
- Welche Folgen hat die Einreichung von unvollständigen Dokumentenpaketen?
- Wer gibt Erstattungsempfehlungen?
- Was ist bei der Vorbereitung von Dokumenten zu beachten?
Diese Fragen müssen bei der Vorbereitung des Antrags und der Beurteilung der Umstände berücksichtigt werden, die den Erhalt einer Erstattung ermöglichen könnten.
Die Ablehnungsentscheidung hebt jedenfalls nicht die Möglichkeit auf, künftig einen Antrag auf Erstattung zu stellen.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Kiew, Herr Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, berät Sie gerne: dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54