Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Dänemark
CBBL Advokat, ph.d. Lissi Andersen Roost, Kanzlei Andersen Partners, Kolding
Lissi Andersen Roost
Advokat, ph.d.
Andersen Partners
Kolding

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark

Neues Urteil des obersten dänischen Gerichtshofs über die Arbeitnehmerüberlassung und die Steuerpflicht

01.11.2022

Zwei dänische Unternehmen hatten für die Instandsetzung von, für Anstrich- und Zimmermannsarbeiten an sowie für die Baustellenreinigung der Mietimmobilien der Gesellschaften in Dänemark litauische Arbeitskraft eingesetzt.

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advokat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk

Die Fragestellung im Verfahren war, ob es sich nach dem dänischen Gesetz über die Quellensteuer (kildeskatteloven) um Arbeitnehmerüberlassung handelte, da dies für die Frage, ob in Dänemark Steuern zu zahlen sind, von Bedeutung ist.

Nach dem dänischen Gesetz über die Quellensteuer liegt Arbeitnehmerüberlassung vor, wenn Personen, die in Dänemark nicht unmittelbar der Steuerpflicht unterliegen, in Dänemark arbeiten und für persönliche Tätigkeiten Entgelt erhalten, wenn die Arbeit ein integrierter Teil der Arbeit im Unternehmen ist.

Umgekehrt liegt im Regelfall keine Arbeitnehmerüberlassung und somit keine Steuerpflicht vor, wenn die ausländische Arbeitskraft eine Aufgabe ausführt, die nicht zu den gewöhnlichen und normalen Geschäftstätigkeiten des Unternehmens gehört.

Im konkreten Rechtsstreit stellte der oberste Gerichtshof fest, dass es sich um Arbeitnehmerüberlassung handelte. Die von den litauischen Arbeitern ausgeführte Arbeit war nach Auffassung des obersten Gerichtshofs ein natürlicher Teil des Betriebs der dänischen Unternehmen. Der oberste Gerichtshof stellte auch fest, dass die dänischen Unternehmen keinen Grund zu der Annahme hatten, dass keine Steuern zu zahlen seien. Deshalb hafteten die Unternehmen für die der Abzugspflicht unterliegenden Beträge.

Sie wünschen Beratung zu Arbeitnehmerüberlassung und Steuerpflicht in Dänemark? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37