Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht
Neues Wohnraumbündnis für Madrid, Spanien
17.07.2020
Madrids Regionalregierung und führende Immobilienakteure beschließen neues Wohnraumbündnis
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Madrid, Herrn Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es
Das am 29. Juni 2020 im Königlichen Postamt „La Real Casa de Correos“, einem historischen Gebäude im Herzen von Madrid, beschlossene Wohnraumbündnis soll als Impuls für die wirtschaftliche Erholung nach der COVID-19-Pandemie dienen. Zudem sollen die negativen, insbesondere sozialen Folgen der Pandemie gemildert werden.
Das Wohnraumbündnis fußt auf sieben Säulen, die unter anderem folgende Ziele verfolgen:
- Vertiefung öffentlich-privater Partnerschaften zur Ankurbelung des Wohnraumsektors;
- Angemessene Wohnraumbesteuerung;
- Förderung des sozialen Wohnungsbaus;
- Verwaltungsrechtliche Modernisierung;
- Rechtssicherheit, Stabilität und normative Regelungsklarheit;
- Bereitstellung ausreichender und stabiler Finanzierung;
- Generelle Modernisierung des Wohnraumsektors in Madrid.
Derzeit wird die Durchführbarkeit von Wohnbauprojekten auf 72 Grundstücken in 27 Gemeinden der Autonomen Gemeinschaft Madrid geprüft. Konkret sollen hierfür mehr als eine Milliarde Euro im Wege von Subventionen bereitgestellt werden.
Bitte lesen den ausführlichen Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Steven Rudmann aus Madrid hier:
https://www.mmmm.es/de/blogs-lawyers/spanien-immobilienrecht/madrids-regionalregierung-und-fuehrende-immobilienakteure-beschliessen-neues-wohnraumbuendnis/
Sie haben Fragen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf das Immobilienrecht in Spanien? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team in Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca und Teneriffa stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86