Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Mexiko
CBBL Abogado Luis Cuesta, Kanzlei MACDONEL URIBE CUESTA LLACA Y ESQUIVEL, Mexiko Stadt
Luis Cuesta
Abogado
MACDONEL URIBE CUESTA LLACA Y ESQUIVEL, Mexiko Stadt

Aktuelles zum mexikanischen Wirtschaftsrecht

Neues zu Urlaubszeitenregelung und Anti-Tabak-Gesetz in Mexiko

27.02.2023

Reformen in Mexiko zur Urlaubszeit sowie dem Anti-Tabak-Gesetz

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Mexiko Stadt, Herrn André Röhrle, roehrle@cbbl-lawyers.de, Tel. +52 - 55 - 564 540 96www.muclaw.mx

1. Neue Urlaubszeitenregelung in Mexiko seit dem 1. Januar 2023

Am 14.12.2022 wurde per Dekret die Reformierung der Artikel 76 und 78 des Bundesarbeitsgesetzes Mexikos (la ley federal del trabajo) beschlossen. Hierdurch gilt seit dem 01.01.2023 eine neue Urlaubszeitenregelung, welche Arbeitnehmern deutlich mehr Urlaubstage gewährt als zuvor.

Ab dem ersten Dienstjahr stehen Arbeitnehmern nun mindestens 12 nach ihren Wünschen aufzuteilende Urlaubstage pro Jahr zu.

Durch jedes weitere Jahr der Betriebszugehörigkeit erhöht sich die Anzahl der Urlaubstage um jeweils zwei, sodass nach fünf Jahren 20 Urlaubstage erreicht sind.
Ab dem sechsten Jahr erhöht sich die Urlaubszeit dann nur noch alle fünf Dienstjahre um jeweils zwei Tage.

Die neuen Regelungen sollen die Produktivität am Arbeitsplatz steigern.

Zuvor lag der gesetzliche Urlaubsanspruch seit 1970 bei lediglich 6 Tagen pro Jahr und dies auch erst nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit. Die Anzahl der Urlaubstage erhöhte sich mit Dauer der Betriebszugehörigkeit.

2. Neues Anti-Tabak-Gesetz in Mexiko seit dem 15. Januar 2023

Seit dem 15.01.2023 gilt in Mexiko ein neues Anti-Tabak-Gesetz, welches im Dezember 2022 per Dekret beschlossen wurde.

Das Gesetz beschränkt den Konsum von Zigaretten und Vapes in öffentlichen Räumen mit wenigen, sehr bestimmten Ausnahmen.

Auch in den Außenbereichen von gastronomischen Betrieben und Hotels ist das Rauchen nicht mehr gestattet.
Zudem ist auch das Werben für Tabakprodukte untersagt.

Bei Zuwiderhandlung drohen Verbrauchern und Unternehmern empfindliche Geldstrafen, Verbrauchern ersatzweise sogar bis zu 36 Stunden Haft.

Neben Zuspruch von Nichtrauchern und ebenfalls der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erfährt das neue Gesetz auch massive Kritik.

Zum einen waren Ende Januar landesweit lediglich 42 Prüfer bei der für die Durchsetzung der Vorschriften und die Verhängung von Bußgeldern zuständigen Behörde COFEPRIS registriert.
Zum anderen ignoriere das Gesetz die beträchtlichen Investitionen um die Anpassung von Raucherbereichen, die in jüngerer Vergangenheit beispielsweise von Gaststätten getätigt wurden.
Zudem werden negative wirtschaftliche Folgen für den Tourismussektor des Landes und auch für Tabakprodukte vertreibende Geschäfte erwartet.

Vor allem kleinere Geschäfte wie Kioske erzielen teilweise bis zu 25% Ihres Umsatzes mit dem Verkauf von Tabakprodukten.

Sie haben weitere Fragen zu den aktuellen Reformen in Mexiko? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Mexiko Stadt, Herr André Röhrle, berät Sie gerne: roehrle@cbbl-lawyers.de Tel. +52 - 55 - 564 540 96