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Abogado und Steuerberater Gustavo Yanes, Monereo Meyer Abogados, Madrid, Barcelona, Mallorca, Teneriffa
Gustavo Yanes
Abogado und Steuerberater
Monereo Meyer Abogados
Madrid, Barcelona, Mallorca, Teneriffa

Aktuelles zur Steuerberatung in Spanien

OECD schafft Klarheit zur Homeoffice-Betriebsstätte

Veröffentlicht am 22.12.2025

Von unserem deutschsprachigen CBBL Steuerberater in La Orotava (Tenerife), Herrn Gustavo Yanes, yanes@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es


Während der Pandemie führten viele Arbeitgeber flexible und hybride Arbeitsmodelle ein, die sich in weiten Teilen auch nach der Pandemie noch gehalten haben, wenngleich insgesamt eine Tendenz zur Rückkehr ins physische Büro zu beobachten ist.

Für Unternehmen waren derartige Modelle aber stets mit dem Risiko der Begründung einer Homeoffice-Betriebsstätte verbunden. Nun hat die OECD mit der letzten Aktualisierung der Kommentare zum OECD-Musterabkommen (OECD-MA) (veröffentlicht am 19. November 2025) einen Strich unter das Potpourri der verschiedenen Auslegungen gezogen und klare Regeln festgelegt.

Was ist die OECD?

Die OECD ist eine internationale Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, in der 38 Mitgliedstaaten für Demokratie und Marktwirtschaft einstehen.

Konkret hat die OECD eine Aktualisierung des Artikels 5 OECD-MA vorgenommen, der den Begriff der Betriebsstätte näher definiert – u. a. anhand der bereits allgemein bekannten Rechtsbegriffe der „festen Geschäftseinrichtung“ und der „Hilfstätigkeiten“. In diesem Zusammenhang entstand im steuerlichen Kontext nach den Ereignissen und Entwicklungen der Pandemie das Schlagwort „Homeoffice-Betriebsstätte“.

Letztere wurde allerdings durch die nationalen Gerichte und Behörden z. T. sehr unterschiedlich ausgelegt. Dies führte für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern (z. B. aus Gründen der Kostenersparnis oder der Mitarbeiterbindung) derartige Modelle mit der Option auf Homeoffice im Ausland anbieten wollten, zu einem Risiko der Begründung einer Betriebsstätte – mit den entsprechenden steuerlichen Auswirkungen auf das Unternehmen.

Die Neuregelung durch die OECD, die nun Klarheit schafft, ist daher zu begrüßen. Die OECD-Regelung kann grob in eine quantitative erste und eine qualitative zweite Prüfung unterteilt werden.

Demnach könnten Verträge mit mindestens 50 % Homeoffice-Anteil (Homeoffice am Wohnsitz des Arbeitnehmers oder an einem anderen sogenannten „relevanten Ort“ ) dann eine Betriebsstätte begründen, wenn auch das qualitative Kriterium des „geschäftlichen Grundes“ erfüllt ist.

Wie die OECD diese neuen rechtlichen Begriffe genau definiert und wie sich diese künftig in die bestehende Regelung einfügen werden, hat unsere CBBL-Partner-Kanzlei in Spanien, Monereo Meyer Abogados, auf ihrem Blog analysiert: Neue OECD-Regeln zur Homeoffice-Betriebsstätte.

Sie haben weitere Fragen zum Entscheid der OECD zur Homeoffice-Betriebsstätte?

Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL Steuerberater in La Orotava (Tenerife), Herr Gustavo Yanes, berät Sie gerne: yanes@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86