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CBBL Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, Kanzlei Respondek & Fan, Bangkok
Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt
Respondek & Fan
Bangkok

Aktuelles zum thailändischen Wirtschaftsrecht

Öffentliche Anhörung zum Gesetz über ausländische Unternehmen (Foreign Business Act) B.E. 2542 (1999) in Thailand

Veröffentlicht am 27.04.2026

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok:

Dr. Andreas Respondek
Rechtsanwalt

zum Autor
 
sowie Ms. Sutthida Norasarn und Ms. Mooknapa Kliengsong

Das Department of Business Development (DBD) unter dem thailändischen Handelsministerium führt derzeit vom 30. März bis zum 30. April 2026 eine landesweite öffentliche Anhörung („öffentliche Anhörung“) durch, um die Wirksamkeit und die praktischen Auswirkungen des Foreign Business Act B.E. 2542 (1999) (FBA) vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage zu bewerten.

Der FBA, der den zentralen Rechtsrahmen für die Beteiligung ausländischer Unternehmen an wirtschaftlichen Aktivitäten in Thailand bildet, soll ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz thailändischer Wirtschaftsakteure und der Förderung ausländischer Investitionen herstellen. Neben der Regulierung des Marktzugangs zielt das Gesetz darauf ab, sicherzustellen, dass die Beteiligung ausländischer Unternehmen einen sinnvollen Beitrag zur thailändischen Wirtschaft leistet, insbesondere durch die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, den Transfer von Technologie und Know-how sowie die Erweiterung des Angebots an Waren und Dienstleistungen auf dem Markt.

1. Ziele der öffentlichen Anhörung zum Gesetz über ausländische Unternehmen (Foreign Business Act) B.E. 2542 (1999) in Thailand

Die öffentliche Anhörung soll prüfen, ob die Kernelemente des derzeitigen Rechtsrahmens im sich wandelnden wirtschaftlichen Umfeld von heute noch angemessen sind. Zu diesen Elementen gehören unter anderem die Definition des Begriffs „Ausländer“, die Klassifizierung von Geschäftstätigkeiten, Genehmigungsanforderungen und bestehende Durchsetzungsmechanismen.

Die Initiative verdeutlicht zudem die Absicht der Regierung, sicherzustellen, dass das Gesetz weiterhin mit sich wandelnden Geschäftspraktiken sowie einschlägigen internationalen Verpflichtungen im Einklang steht. Die im Rahmen dieses Prozesses gewonnenen Rückmeldungen werden zur Ausarbeitung gezielter Änderungen herangezogen. Diese Änderungen sollen die Rechtsklarheit verbessern, bestehende Lücken schließen, die Durchsetzungsmaßnahmen stärken und die Regulierungsverfahren vereinfachen. Letztendlich besteht das Ziel darin, einen ausgewogeneren und wirksameren Rechtsrahmen zu schaffen, der sowohl die thailändischen Interessen schützt als auch ausländische Investitionen weiterhin fördert.

2. Umfang der öffentlichen Anhörung zur Bewertung und Überarbeitung des FBA

Die von den relevanten Interessengruppen gesammelten Rückmeldungen werden dem DBD dabei helfen, zu beurteilen, ob das FBA und seine Durchführungsverordnungen weiterhin wie beabsichtigt funktionieren, sowie Bereiche zu identifizieren, in denen Änderungen erforderlich sein könnten, um die Rechtsklarheit zu verbessern, die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und die Durchsetzungsmechanismen zu stärken.

Folgende Punkte werden derzeit geprüft:
Definition des Begriffs „Ausländer“ (Abschnitt 4): Ob die derzeitige Definition ausreichende Klarheit und Konsistenz bietet, insbesondere in Bezug auf komplexe Beteiligungsstrukturen.
Geschäftsklassifizierung (Abschnitt 8): Die Beibehaltung der Einteilung von Geschäftstätigkeiten in drei Listen, nämlich:

  • Liste 1: Geschäftstätigkeiten, die Ausländern strengstens untersagt sind und Sektoren umfassen, die als sensibel für die Lebensgrundlagen der thailändischen Bevölkerung gelten.
  • Liste 2: Geschäftstätigkeiten, die die nationale Sicherheit, Kunst und Kultur oder natürliche Ressourcen betreffen und einer Genehmigung durch das Kabinett bedürfen.
    Liste 3: Geschäftstätigkeiten in Sektoren, in denen thailändische Betreiber noch nicht ausreichend wettbewerbsfähig sind, die einer Genehmigung durch das DBD bedürfen.

- Regulierungsrahmen für die Ausländer-Geschäftszulassung (FBC) (Abschnitte 10–12): Ob die derzeitigen Verfahren zur Erlangung einer FBC in der Praxis durchführbar sind und weiterhin im Einklang mit thailändischem Recht, geltenden internationalen Verträgen und spezifischen Umständen stehen, einschließlich solcher, die sich auf in Thailand ansässige Personen ausländischer Herkunft beziehen.

Genehmigungskriterien: Ob die an Antragsteller gestellten Anforderungen, einschließlich Rechtsstatus, Fehlen gesetzlicher Verbote und finanzielle Bonität, weiterhin wirksam zur Erreichung der Ziele der nationalen Sicherheit, der wirtschaftlichen Entwicklung und der öffentlichen Ordnung beitragen.

Einhaltungsanforderungen: Ob die Verpflichtungen in Bezug auf die Aushangpflicht der Lizenz, die Meldung wesentlicher Änderungen und die Beantragung von Ersatzlizenzen für Unternehmer ausreichend klar und in der Praxis umsetzbar sind.

Mindestkapital und Kapitaleinlage: Ob die bestehenden Kapitalgrenzen und Investitionsfristen für den Geschäftsbetrieb in den verschiedenen Kategorien von Geschäftstätigkeiten weiterhin angemessen sind.

Durchsetzung und Sanktionen: Die Wirksamkeit der derzeitigen Durchsetzungsmaßnahmen, einschließlich Verwaltungsstrafen und gerichtlich verhängter Sanktionen, sowie die Angemessenheit der Mechanismen zur Bekämpfung unerlaubter Geschäftstätigkeiten und Strohmannvereinbarungen.

3. Aktuelle Genehmigungsstruktur gemäß dem thailändischen Gesetz über ausländische Unternehmen (FBA)

Nach Angaben des DBD vom März 2026 betrifft der Großteil der im Rahmen des FBA erteilten Genehmigungen Ausländische Gewerbelizenzen (Foreign Business Licences, FBL) für Dienstleistungsunternehmen, die unter Liste 3 fallen. Diese Kategorie weist die höchste Anzahl genehmigter FBL auf, wobei die Zahlen etwa doppelt so hoch sind wie die der nächsthäufigsten Kategorie, nämlich der Repräsentanzen. Es ist anzumerken, dass Repräsentanzen zuvor unter Liste 3 des FBA geregelt waren; sie sind nun jedoch von der Verpflichtung zum Erhalt einer FBL befreit sind.

Im Gegensatz dazu wird die höchste Anzahl an Ausländergeschäftszulassungen (FBC) an Rechts- und Buchhaltungsdienstleister vergeben. Diese FBC werden in erster Linie im Rahmen des Freundschafts- und Wirtschaftsabkommens zwischen Thailand und den Vereinigten Staaten gewährt, das US-Investoren in Thailand Inländerbehandlung gewährt und qualifizierte US-Unternehmen von bestimmten Beschränkungen befreit, die ansonsten gemäß dem FBA gelten würden.

4. Wichtige Erkenntnisse und Ausblick ausländische Investoren in Thailand

Die öffentliche Anhörung stellt einen bedeutenden Schritt bei der laufenden Überprüfung des FBA dar und spiegelt Thailands Absicht wider, sicherzustellen, dass der Rechtsrahmen wirksam bleibt und den aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten entspricht. In diesem Zusammenhang hat das DBD mehrere Bereiche hervorgehoben, die einer weiteren Prüfung bedürfen könnten, darunter der Geltungsbereich wichtiger Definitionen, die Einheitlichkeit der Durchsetzungspraxis, die Effizienz der Genehmigungsverfahren und die Angemessenheit der Schutzmaßnahmen gegen die Umgehung von Vorschriften.

Insgesamt wird erwartet, dass der Überprüfungsprozess zu einem kohärenteren und praxisorientierteren Rechtsrahmen beiträgt, der Auslegungsunsicherheiten verringert und gleichzeitig das Gleichgewicht zwischen regulatorischer Kontrolle und der Erleichterung ausländischer Investitionen wahrt.

Aus Sicht der Durchsetzung sieht das FBA je nach Art des Verstoßes sowohl strafrechtliche Sanktionen als auch Verwaltungsmaßnahmen vor. Während schwerwiegende Verstöße zu Freiheitsstrafen oder Geldbußen führen können, die von der zuständigen Behörde oder einem Gericht verhängt werden, ermöglicht § 42 auch die Beilegung bestimmter Angelegenheiten durch Verwaltungsstrafen, die vom Generaldirektor des DBD verhängt werden. Dieser zweigleisige Ansatz soll die Effizienz der Durchsetzung verbessern und gleichzeitig sicherstellen, dass geringfügige Fälle auf eine straffere Weise ohne unnötige Gerichtsverfahren gelöst werden können.

Dieser Artikel soll einen allgemeinen Überblick bieten und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie Fragen haben oder maßgeschneiderte rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie bitte nicht, sich an das Team von Respondek & Fan zu wenden.

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