Aktuelles zum mexikanischen Wirtschaftsrecht
Outsourcing-Reform in Mexiko seit 1. September 2021 in Kraft
02.12.2021
Zum 1. September dieses Jahres ist in Mexiko eine umfassende Outsourcing-Reform in Kraft getreten, die zu zahlreichen Änderungen im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht geführt hat.
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Mexiko Stadt, Herrn André Röhrle, roehrle@cbbl-lawyers.de, Tel. +52 - 55 - 564 540 96, www.muclaw.mx
Durch die Reform ist das Outsourcing in Mexiko grundsätzlich verboten. Erlaubt ist nur noch das Outsourcing von spezialisierten Dienst- und Werkleistungen, soweit diese nicht vom Gesellschaftszweck des beauftragenden Unternehmens umfasst sind oder die Haupttätigkeit des beauftragenden Unternehmens darstellen. Unternehmen, die das „erlaubte“ Outsourcing anbieten, müssen sich zudem in einem speziellen Register (REPSE) eintragen. Am 11. Oktober 2021 hat das Arbeitsministerium durch ein Rundschreiben mitgeteilt, dass ab sofort mit stichprobenartigen Kontrollen zur Überprüfung der im REPSE eingetragenen Unternehmen begonnen wird. Bei etwaigen Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen.
Hinweis:
Die Outsourcing-Reform betrifft insbesondere auch ausländische Unternehmen, die in Mexiko kein eigenes Personal haben und Dienst- und Werkleistungen für ihre Kunden daher bisher mittels Outsourcing-Unternehmen erbringen.
Für weitergehende Informationen hierzu, lassen wir Ihnen gerne unseren ausführlichen Newsletter zukommen.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Mexiko Stadt, Herr André Röhrle, berät Sie gerne: roehrle@cbbl-lawyers.de, Tel. +52 - 55 - 564 540 96