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CBBL Rechtsanwalt, Managing Partner Christian Weident, Kanzlei STALFORT Legal. Tax. Audit., Bukarest, Bistrita, Sibiu
Christian Weident
Rechtsanwalt, Managing Partner
STALFORT Legal. Tax. Audit.
Bukarest, Bistrita, Sibiu

Aktuelles zum rumänischen Wirtschaftsrecht

Pflicht zur jährlichen Meldung der wirtschaftlich Berechtigten nach dem rumänischen Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – Handlungsbedarf für Unternehmen in Rumänien

12.05.2021

Im Juli 2019 hat Rumänien mit dem Gesetz 129/2019 seine Gesetzgebung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an die EU- Vorgaben angepasst.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bukarest, Herrn Rechtsanwalt Christian Weident, weident@cbbl-lawyers.de, Tel. +40 - 2 - 130 103 53, www.stalfort.ro

Das o.g. Gesetz ist umfangreich; es sieht unter anderem vor, dass Unternehmen verpflichtet sind, ihre wirtschaftlich Berechtigten (beneficiari reali) mittels einer eidesstattlichen Erklärung der zustänige Behörde offenzulegen.

Im letzten Jahr hatten viele Unternehmen aufgeatmet, als geregelt worden war, dass Gesellschaften, deren Gesellschafter ausschließlich natürliche Personen sind, diese Erklärung nicht mehr einreichen mussten. Die Handelsregisterämter übernahmen die Informationen von Amts wegen. Zeitgleich fiel auch die Pflicht, die Meldung des wirtschaftlich Berechtigten jährlich einzureichen (selbst dann, wenn keine Änderungen eingetreten waren), weg.

Am 30.04.2021 hat allerdings eine erneute Änderung dieser Regelungen stattgefunden.

Demzufolge ist die Meldung des wirtschaftlich Berechtigten zunächst auch bei Gesellschaften, deren Gesellschafterstruktur ausschließlich natürliche Personen aufweist, erforderlich.

Die Erklärung ist zudem nicht mehr nur bei der Gründung und infolge von Änderungen, sondern unabhängig von solchen Änderungen auch wieder jährlich einzureichen.

Diese jährliche Erklärung hat dabei innerhalb von 15 Tagen ab der Genehmigung der Jahresabschlüsse zu erfolgen. Es besteht somit z.T. akuter und unerwarteter Handlungsbedarf, da die Jahresabschlüsse in Rumänien in der Regel im Mai genehmigt werden.

Der Wirtschaftsminister hat über die Sozialen Medien mitgeteilt, die Meldepflicht könnte verschoben werden; hierfür gibt es allerdings keine gesetzliche Regelung. Wir werden ggf. erneut berichten.

Einen detaillierten Beitrag hierzu finden Sie hier.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bukarest, Herr Rechtsanwalt Christian Weident, berät Sie gerne: weident@cbbl-lawyers.de, Tel. +40 - 2 - 130 103 53