Aktuelles zum serbischen Wirtschaftsrecht
Pflichten der Arbeitgeber laut dem serbischen Gleichberechtigungsgesetz
03.11.2021
Das Gesetz sieht neue Pflichten für die Arbeitgeber in der Republik Serbien vor, damit die Gleichheit zwischen Frauen und Männern in Bezug auf Beschäftigung, berufliche Selbstständigkeit und Berufsausübung sichergestellt werden kann.
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Ivana Stefanović, Rechtsanwältin, stefanovic@cbbl-lawyers.de, Tel: +381 11 3285 153, www.tsg.rs
Das Gesetz regelt auch die Art und Weise der Erreichung dieser Ziele, sowie die Folgen beim Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten durch Arbeitgeber, die sich in der Zahlung der Geldbuße widerspiegeln.
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