Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad

Aktuelles zum serbischen Wirtschaftsrecht

Pflichten der Arbeitgeber laut dem serbischen Gleichberechtigungsgesetz

03.11.2021

Das Gesetz sieht neue Pflichten für die Arbeitgeber in der Republik Serbien vor, damit die Gleichheit zwischen Frauen und Männern in Bezug auf Beschäftigung, berufliche Selbstständigkeit und Berufsausübung sichergestellt werden kann.

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Ivana Stefanović, Rechtsanwältin, stefanovic@cbbl-lawyers.de, Tel: +381 11 3285 153, www.tsg.rs

Das Gesetz regelt auch die Art und Weise der Erreichung dieser Ziele, sowie die Folgen beim Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten durch Arbeitgeber, die sich in der Zahlung der Geldbuße widerspiegeln.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel.

Sie haben weitere Fragen zum Gleichberechtigungsgesetz in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27