Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht
Photovoltaik-Anleger atmen auf: Spanien verabschiedet königliches Gesetzesdekret 17/2019
16.01.2020
Die kommissarische Regierung des Königreiches Spanien hat noch vor Jahresende mit dem Erlass des königlichen Gesetzesdekrets 17/2019 vom 22. November auf die Probleme um die Streichung von Anlegerprämien im Hinblick auf den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien reagiert, die seinerzeit durch das königliche Gesetzesdekret 9/2013 entstanden waren.
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Madrid, Herrn Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es
Das neue Dekret sieht nun u.a. bezüglich erneuerbarer Energieanlagen (nach dem Jahr 2013), insbesondere Photovoltaikanlagen, eine Reduzierung der Rate-of-Return-Regulation (RRR), also der angemessenen Rendite, von 7,39 auf 7,09 Prozent vor.
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