Aktuelles zum serbischen Wirtschaftsrecht
Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Serbien im Ausnahmezustand
26.03.2020
Offizielle Erklärung des Ministeriums für Arbeit, Beschäftigung, Veteranen und Soziales der Republik Serbien
Von Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, office@tsg.rs, Tel: +381 1 132 852 27, www.tsg.rs
Wir informieren alle Arbeitgeber darüber, dass sie mit/neben unseren Nachrichten über die Rechte und Pflichten während des Ausnahmezustands auf unserer COVID-19 ALERT-Website ab heute auch auf der Website/Webseite des Ministeriums für Arbeit, Beschäftigung, Veteranen und Soziales der Republik Serbien eine offizielle detaillierte Erklärung der Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Ausnahmezustand finden können. (Seite nur in serbischer Sprache verfügbar)
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Unsere deutschsprachige CBBL-Partneranwältin Frau Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Tomic Sindjelic Groza, und ihr Team in Belgrad, beraten Sie gerne: office@tsg.rs, Tel: +381 - 1 - 132 852 27