Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Rumänien
CBBL Rechtsanwalt, Managing Partner Christian Weident, Kanzlei STALFORT Legal. Tax. Audit., Bukarest, Bistrita, Sibiu
Christian Weident
Rechtsanwalt, Managing Partner
STALFORT Legal. Tax. Audit.
Bukarest, Bistrita, Sibiu

Aktuelles zum rumänischen Wirtschaftsrecht

Rechts- und Steuer-News in Rumänien:
Update zum Jahreswechsel 2024/2025

15.01.2025

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bukarest, Herrn Rechtsanwalt Christian Weident, weident@cbbl-lawyers.de, Tel. +40 - 2 - 130 103 53, www.stalfort.ro


Der Jahreswechsel 2024/2025 hat in Rumänien einige wesentliche Änderungen, v.a. im Steuerrecht, gebracht:

  • Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in Rumänien (ohne Zuschläge/Boni/andere Gehaltsrechte) auf 4.050 RON/Monat brutto (rund 800 Euro);
  • Erhöhung der rumänischen Dividendensteuer von 8% auf 10% für Dividenden, die ab dem 1. Januar 2025 ausgeschüttet werden;
  • Der Schwellenwert für die rumänische Mikrounternehmenssteuer wird auf einen Umsatz von 250.000 Euro halbiert (die Steuer beträgt 1% für Unternehmen mit Umsätzen bis 60.000 Euro, und 3% für Unternehmen mit darüber hinausgehenden Umsätzen);
  • Die Steuer auf spezielle Bauwerke in Rumänien, die im Eigentum juristischer Personen stehen, wurde wieder eingeführt – dies betrifft wohl vor allem Energie- und Industrieunternehmen;
  • Steuerliche Anreize (Lohnsteuerbefreiung und reduzierter Satz für Sozialversicherungsbeiträge) für Arbeitnehmer in der IT-, Bau- und Lebensmittelindustrie Rumäniens wurden abgeschafft;
  • B2C Rechnungen müssen ab sofort ebenfalls über die Plattform für elektronische Rechnungen der rumänischen Finanzbehörden (SPV) versendet werden;
  • In Rumänien sind alle Gesellschaften – unabhängig von ihrer Größe – ab sofort zur Abgabe der SAF-T-Berichte („Standard Fiscal Control File“) verpflichtet;
  • Die Pflicht zur Erstellung der CSRD-Berichte betrifft ab 2025 auch Unternehmen in Rumänien, die zumindest zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: Umsätze höher als 10 Mio. Euro, mehr als 50 Mitarbeiter bzw. mehr als 5 Mio. Euro Vermögen.

Weitere Informationen zu diesen und weiteren aktuellen steuerlichen und rechtlichen Themen in Rumänien finden Sie online in unserem Newsletter.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bukarest, Herr Rechtsanwalt Christian Weident, berät Sie gerne: weident@cbbl-lawyers.de, Tel. +40 - 2 - 130 103 53