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CBBL Rechtsanwalt Daniel Gößling, Kanzlei BSJP bnt attorneys in CEE, Warschau
Daniel Gößling
Rechtsanwalt
BSJP bnt attorneys in CEE
Warschau

Aktuelles zum polnischen Wirtschaftsrecht

Rechtswidrige Urteile der letzten 20 Jahre können beanstandet werden

08.03.2018

Das neues Gesetz über das Oberste Gericht schafft außerordentliche Klage gegen Urteile, die nach dem 17. Oktober 1997 rechtskräftig wurden.

Das neue Gesetz über das Oberste Gericht, das am 3. April 2018 in Kraft treten wird, ermöglicht eine außerordentliche Klage gegen rechtskräftige Gerichtsurteile einzureichen, wenn dies notwendig ist, um die Rechtsstaatlichkeit oder den allgemeinen Rechtsfrieden sicherzustellen.

Darüber hinaus muss eine der drei unten genannten Bedingungen erfüllt sein:

  • das Urteil verstößt gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze oder Rechte,
  • das Urteil stellt eine grobe Verletzung des Rechtes dar,
  • es besteht eine wesentliche Diskrepanz zwischen den durch das Gericht ermittelten Tatsachen und dem gesammelten Beweismaterial.Die außerordentliche Klage kann im Interesse der Partei durch die im Gesetz genannten Organe eingereicht werden, dies sind der Hauptstaatsanwalt, der Ombudsmann, die Finanzprokuratur, der Kinderschutzbeauftragte, der Vorsitzende der Kommission für Finanzaufsicht und der Vorsitzende der Behörde für Verbraucher- und Wettbewerbsschutz.

Um die Einreichung einer solchen außerordentlichen Klage zu erreichen, muss sich der Betroffene an eines der genannten Organe wenden. Die außerordentliche Klage kann nicht eingereicht werden, wenn das Urteil durch andere außerordentliche Rechtsmittel überprüft werden kann. Ebenso gilt, wenn sich das Oberste Gericht bereits mit dem Fall beschäftigt hat und über die Kassationsklage meritorisch entschieden hat., kann eine außerordentlichen Klage nicht auf die gleiche Begründung wie im Kassationsklage gestützt werden. Nur eine außerordentliche Klage gegen ein Urteil ist zulässig. Wenn die außerordentliche Klage gerechtfertigt ist, kann das Oberste Gericht das beanstandete Urteil aufheben und über den Fall entscheiden oder an das zuständige Gericht zurückweisen. Sollte das Urteil länger als 5 Jahre rechtskräftig sein und bereits rechtliche Folgen entfaltet haben, die nicht rückgängig gemacht werden können, so kann das Oberste Gericht entscheiden, das Urteil nicht aufzuheben und stattdessen feststellen, dass ein Rechtsverstoß vorliegt. Für Urteile, die nach Inkrafttreten des Gesetztes ergehen, beträgt die Frist zur Einreichung der außerordentlichen Klage 5 Jahre ab dem Datum der Rechtskraft des Urteils, bzw. 1 Jahr, wenn in der Sache eine Kassationsklage eingereicht wurde und das Oberste Gericht meritorisch entschieden hat. Bezüglich der Urteile, die nach dem 17. Oktober 1997 und dem Inkrafttreten des Gesetzes rechtskräftig wurden, endet die Frist zur Einreichung einer außerordentlichen Klage am 3. April 2021, das heißt 3 Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetztes. Quelle: Gesetz über das Oberste Gericht vom 8.12.2017 (Gesetzesblatt vom 2018, Position 5)