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CBBL Rechtsanwalt Michael A. Müller, Kanzlei Mueller Foreign Law Office, Tokyo
Michael A. Müller
Rechtsanwalt
Mueller Foreign Law Office
Tokyo

Aktuelles zum japanischen Wirtschaftsrecht

Reform des japanischen Subunternehmergesetzes (Subcontract Act) zum Schutz kleiner und mittlerer Zulieferunternehmen

Veröffentlicht am 26.01.2026

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Tokyo, Herr Rechtsanwalt Michael A. Müller, mueller@cbbl-lawyers.de, Tel. +81 - 3 - 680 551 61www.mueller-law.jp

Neue Pflichten in der Lieferkette ab Januar 2026 in Japan

In Japan ist zum 1. Januar 2026 eine umfangreiche Reform des Subcontract Act in Kraft getreten. Der Gesetzgeber will damit vor dem Hintergrund gestiegener Rohstoff-, Arbeits- und Energiekosten faire Preise entlang der Lieferkette gewährleisten.

Für ausländische Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften ergeben sich daraus neue Anforderungen im Japan-Geschäft.

Was regelt das japanische Subunternehmergesetz (Subcontract Act) und welche Neuerungen müssen seit 1. Januar 2026 beachtet werden?

Der Subcontract Act ist ein Gesetz zum Schutz kleiner und mittlerer Zulieferunternehmen, das gegenüber größeren Auftraggebern faire Vertragsbedingungen und rechtzeitige Zahlungen sicherstellen soll.

Seit 1. Januar 2026 gilt der japanische Subcontract Act für Auftraggeber auch dann, wenn diese eine bestimmte Mitarbeiterzahl überschreiten.

Während das Gesetz seine Anwendbarkeit zuvor lediglich an das Stammkapital eines Unternehmens knüpfte, wird es zukünftig auch für Unternehmen mit mehr als 300 Mitarbeitern im Produktionssektor und 100 Mitarbeitern im Dienstleistungssektor gelten. Damit werden viele Unternehmen in diesem Jahr erstmals Adressaten der gesetzlichen Pflichten – selbst wenn sie nur eine geringe Kapitalausstattung haben.

Zudem erweitert die Reform die erfassten Geschäftsvorgänge, etwa um bestimmte Transport- und Serviceleistungen.

Erstmals schreibt das Gesetz nun zudem vor, dass Auftraggeber auf Preisanpassungsanfragen von Zulieferern eingehen müssen. Einseitig festgelegte oder „eingefrorene“ Einkaufspreise sind seit diesem Jahr unzulässig, wenn die Kostenbelastungen der Zulieferer und Dienstleister nachweislich steigen.

Unternehmen müssen Preisentscheidungen begründet dokumentieren und interne Abläufe entsprechend anpassen.

Ausländische Unternehmen sollten analysieren, welche japanischen Einheiten und Verträge seit Januar 2026 unter das reformierte Gesetz fallen und ihre Einkaufs-, Zahlungs- und Dokumentationsprozesse anpassen, um Risiken zu minimieren und die Compliance entlang der lokalen Lieferkette zu stärken.

Sie haben Fragen zur Reform des japanischen Subunternehmergesetzes (Subcontract Act) zum Schutz kleiner und mittlerer Zulieferunternehmen?

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