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CBBL Advogada Tânia Pinheiro, Kanzlei Monereo Meyer Advogados, Lissabon
Tânia Pinheiro
Advogada
Monereo Meyer Advogados
Lissabon

Aktuelles zum portugiesischen Wirtschaftsrecht

Registrierung des wirtschaftlichen Eigentümers in Portugal

20.05.2019

Die Registrierung des wirtschaftlichen Eigentümers ist für alle Unternehmen, die in Portugal eingetragen sind oder hier tätig werden möchten, obligatorisch.

Die Registrierung ist kostenlos. Das Zentralregister der effektiven Begünstigten wurde durch das Gesetz 89/2017 vom 21. August erstellt und wird durch die Verordnung Nr. 233/2018 vom 21. August geregelt.

Der wirtschaftliche Eigentümer ist die natürliche Person, die durch das Eigentum an den Anteilen / Beteiligungen oder anderen im Gesetz definierten Mitteln ein Unternehmen, einen Verein, eine Stiftung, eine Zivilgesellschaft, eine Genossenschaft oder einen Fonds kontrolliert.

Beispielsweise gilt als „Kontrolle“:

  • das Halten von 25% des Gesellschaftskapitals, entweder unmittelbar (Eigentum) oder mittelbar (Stimmrechte);
  • Sonderrechte, die zur Kontrolle des Unternehmens führen;
  • in bestimmten Fällen, das Top-Management (Geschäftfsführer, Vorstand, etc).

Darüber hinaus muss auch die Person angegeben werden, die diese Informationen ausweist.

Das Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen, das Vertrauen und die Sicherheit der wirtschaftlichen Transaktionen, zu verstärken und die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.

Die Frist wurde von April auf Ende Juni 2019 erweitert. Wird dieser Register nicht gemacht, kann eine Geldbuße von 1.000 bis 50.000 Euro fällig werden.