Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in der Ukraine
CBBL Rechtsanwalt und Partner Igor Dykunskyy, LL.M., Kanzlei DLF Rechtsanwälte, Kiew
Igor Dykunskyy, LL.M.
Rechtsanwalt und Partner
DLF Rechtsanwälte
Kiew

Aktuelles zum ukrainischen Wirtschaftsrecht

Registrierung einer internationalen technischen Hilfe in der Ukraine

10.05.2021

Als internationale technische Hilfe (ITH) werden finanzielle Ressourcen und Dienstleistungen bezeichnet, die durch Hilfegeber im Rahmen von durch die Ukraine ratifizierten internationalen Abkommen unentgeltlich und unwiderruflich geliefert werden, um die Ukraine zu unterstützen.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kiew, Herrn Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54, www.dlf.ua

1. Allgemeine Bestimmungen
2. Registrierung von ITH-Projekten in der Ukraine
3. Verweigerung der Registrierung von ITH-Projekten
4. Akkreditierung von ITH-Auftragnehmern

1. Allgemeine Bestimmungen

Nach ukrainischem Recht kann eine internationale technische Hilfe in Anspruch genommen werden in Form von:

  • Vermögen, das zur Sicherung der Ausführung von Projektaufgaben nötig ist und in die Ukraine eingeführt oder hierzulande erworben wird;
  • Arbeiten und Dienstleistungen;
  • geistigen Eigentumsrechten;
  • finanziellen Ressourcen (Zuschüssen) in einer nationalen oder ausländischen Währung; und / oder
  • sonstiger Ressourcen, die gesetzlich nicht verboten sind, einschließlich Stipendien.

2. Registrierung von ITH-Projekten in der Ukraine

Alle Projekte im Rahmen einer internationalen technischen Hilfe unterliegen einer obligatorischen staatlichen Registrierung in der Ukraine.

Die staatliche Registrierung von ITH-Projekten gilt als Grundlage für eine ukrainische Akkreditierung von Auftragnehmern im Rahmen einer internationalen technischen Hilfe sowie für die Wahrnehmung von entsprechenden Präferenzen, die in der ukrainischen Gesetzgebung und in den durch die Ukraine ratifizierten internationalen Abkommen vorgesehen sind.

Für die staatliche Registrierung von ITH-Projekten muss der Hilfenehmer (eine natürliche oder juristische Person, die eine internationale technische Hilfe projektbezogen und unmittelbar erhält) und dessen Entwicklungspartner bzw. eine vom Entwicklungspartner bevollmächtigte Person beim Sekretariat des Ministerkabinetts der Ukraine folgende Unterlagen in elektronischer und Papierform vorlegen:

a. Einen Antrag auf staatliche Registrierung eines ITH-Projekts

Der Antrag muss Informationen enthalten über:

  • den Hilfegeber (einen Staat; eine ausländische Regierung; eine durch eine ausländische Regierung bevollmächtigte Organisation, Einrichtung, Stiftung; oder eine internationale Organisation, die die internationale technische Hilfe für die Ukraine liefert). Anzugeben sind dessen Bezeichnung, dessen rechtsgültige Anschrift, die ukrainische Anschrift der vom Hilfegeber bevollmächtigten Behörde, der Vor- und Nachname sowie die Stelle des Koordinators für die Arbeiten;
  • den Auftragnehmer (jede Person, die die Umsetzung des Projekts in der Ukraine gewährleistet). Anzugeben sind dessen rechtsgültige Anschrift, dessen ukrainische Anschrift, den Vor- und Nachnamen sowie die Stelle des Koordinators für die Arbeiten und, falls vorhanden, der Code im Einheitlichen staatlichen Register der ukrainischen Unternehmen und Organisationen (EDRPOU-Code) oder im Staatlichen Register der natürlichen Personen, die als Steuerzahler auftreten (DRFO-Code);
  • den Hilfenehmer. Anzugeben sind dessen Bezeichnung, dessen rechtsgültige Anschrift, der Vor- und Nachname sowie die Stelle der verantwortlichen Person und, falls vorhanden, der EDRPOU-Code oder der DRFO-Code;
  • den Begünstigten (das entsprechende zentrale vollziehende Machtorgan in der Ukraine oder ein vollziehendes Organ der örtlichen Selbstverwaltung). Anzugeben sind dessen Bezeichnung, dessen juristische Anschrift, der Vor- und Nachname sowie die Stelle der verantwortlichen Person.

In den Antrag muss obligatorisch die Nummer des durch den Hilfegeber bestimmten Projekts eingetragen werden.

b. Eine Kopie des zwischen dem Hilfegeber und dem Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrags, die vom Hilfegeber bescheinigt ist

Im Vertrag muss Folgendes festgelegt sein: Ziele und Aufgaben des Projekts, Art und Umfang der internationalen technischen Hilfe, die für die Projektziele geliefert wird, Kostenvoranschlag, Fristen und Phasen der Projektumsetzung in der Ukraine.

c. Ein Dokument (ein Memorandum, eine Absichtserklärung, ein Geschäftsplan, eine technische Aufgabe, ein Partnerabkommen usw.), das bestätigt, dass die Ziele, die Aufgaben und die Tätigkeiten im Rahmen des Projekts zwischen dem Hilfegeber oder dem Auftragnehmer und dem Hilfenehmer (dem Begünstigten) vereinbart worden sind

Dieses Dokument muss auch folgende Angaben enthalten: den Namen des Projekts; das Ziel des Projekts; die Dauer der Projektumsetzung; die vertragsmäßige / projektbezogene Aufgabe; die zu erwartenden Ergebnisse der Projektumsetzung; die quantitativen und/oder qualitativen Bewertungskriterien für die Wirksamkeit des Projekts; die Auflistung von Vermögenswerten, Arbeiten und Dienstleistungen, geistigen Eigentumsrechten, sonstigen Ressourcen, die im Rahmen des Projekts erworben oder geliefert werden; die zu erwartende Projektauswirkung auf die Entwicklung der betroffenen Branche oder Region; die Verpflichtungen des Hilfegebers (des Auftragnehmers) zur Hilfelieferung; die Verpflichtungen des Hilfenehmers (und des Begünstigten).

Der Hilfenehmer, der eine Zuschussvereinbarung mit einem Hilfegeber oder einem Auftragnehmer abgeschlossen hat, muss statt des Dokuments eine von ihm bescheinigte Kopie der jeweiligen Zuschussvereinbarung vorlegen.

d. Ein Schreiben des Begünstigten über seine Unterstützung und sein Interesse an den Ergebnissen des Projekts und seine Zustimmung zur Ausübung der vertragsmäßigen Tätigkeiten

Wenn ukrainische staatliche Behörden an Ergebnissen eines Projekts interessiert sind, müssen der Hilfenehmer und der Hilfegeber oder eine vom Hilfegeber bevollmächtigte Person ein Schreiben über dessen/deren Interesse an den Ergebnissen des jeweiligen behördlichen Projekts vorlegen.

Für Projekte, die durch die US-amerikanische Behörde für Internationale Entwicklung gemäß Art. 7 des Abkommens über die Erfüllung der Aufgabe im Entwicklungsbereich zwischen der ukrainischen Regierung und der US-amerikanischen Regierung finanziert werden, um zu transparenteren und rechenschaftspflichtigeren Verwaltungsprozessen unter einer breiten Bürgerbeteiligung sowie um zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung auf einer breiten öffentlichen Grundlage als Mittel der Gewährleistung einer stabilen Demokratie in der Ukraine beizutragen, ist es nicht erforderlich, ein Schreiben seitens des Begünstigten und/oder ein Schreiben seitens der ukrainischen staatlichen Behörde (Behörden) über dessen/deren Interesse an den Ergebnissen des Projekts (des Programms) vorzulegen.

e. Ein Bestätigungsblatt des Nationalen Staatsamts (dieses muss erteilt werden, wenn das Projekt eine Aus- und Weiterbildung von ukrainischen Beamten vorsieht)

f. Einen Einkaufsplan für Waren, Arbeiten und Dienstleistungen, die aus den Geldmitteln der internationalen technischen Hilfe eingekauft werden; der Einkaufsplan muss vom Hilfegeber oder dem Auftragnehmer bescheinigt und vom Begünstigten bestätigt werden (in zweifacher Ausfertigung)

Ein vom Hilfegeber oder vom Auftragnehmer bescheinigter und vom Begünstigten bestätigter Einkaufsplan für Waren, Arbeiten und Dienstleistungen, die aus den Geldmitteln einer internationalen technischen Hilfe gekauft werden, muss vorgelegt werden, wenn es notwendig ist, Steuerbegünstigungsrechte wahrzunehmen, die in der ukrainischen Gesetzgebung und in den durch die Ukraine ratifizierten internationalen Abkommen vorgesehen sind (in zweifacher Ausfertigung).

Alle Unterlagen müssen in den Originalsprachen vorgelegt und obligatorisch ins Ukrainische übersetzt werden.

Das Sekretariat des Ministerkabinetts der Ukraine prüft die vorgelegten Unterlagen innerhalb von zehn (10) Werktagen ab Unterlageneingang und beschließt die Durchführung der staatlichen Registrierung des Projekts oder deren Verweigerung.

3. Verweigerung der Registrierung von ITH-Projekten

Eine Verweigerung der staatlichen Registrierung eines ITH-Projekts kann dadurch verursacht werden, dass:

  • der Antragsteller die Unterlagen nicht ordnungsgemäß vorgelegt hat;
  • das Projekt mit dem strategischen oder jährlichen Programm nicht übereinstimmt, das mit dem Hilfegeber vereinbart ist;
  • die Umsetzungsfrist des Projekts abgelaufen ist oder
  • unzuverlässige Informationen in den vorgelegten Unterlagen ermittelt worden sind.

ITH-Projekte müssen neu registriert werden, wenn sich deren Hilfegeber, Auftragnehmer, Hilfenehmer, Begünstigte, Benennungen, Ziele, Inhalte, Kostenvoranschläge oder Umsetzungsfristen geändert haben.

4. Akkreditierung von ITH-Auftragnehmern

Für die Akkreditierung eines Auftragnehmers müssen beim Sekretariat des Ministerkabinetts der Ukraine folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Ersuchen des Entwicklungspartners um die Akkreditierung des Auftragnehmers, in dem dessen Benennung, Sitz, Standort in der Ukraine, Telefon, Vor- und Nachname, Stelle des offiziellen Vertreters in der Ukraine sowie die Listen des in- und ausländischen Personals in der Ukraine angegeben werden; und
  • gesetzlich legalisierter Auftrag über die Erteilung einer Ermächtigung zur Vertretung des Auftragnehmers in der Ukraine.

Das Sekretariat des Ministerkabinetts der Ukraine prüft die vorgelegten Unterlagen innerhalb von zehn (10) Werktagen ab Unterlageneingang und beschließt die Akkreditierung des Auftragnehmers (dieser Beschluss muss durch die Erteilung des Akkreditierungszertifikats bestätigt werden) oder deren Verweigerung.

Das Zertifikat über die Akkreditierung eines Auftragnehmers für eine internationale technische Hilfe gilt als:

  • Bestätigung des Status des Auftragnehmers als einer Person, die die Umsetzung des ITH-Projekts in der Ukraine gewährleistet und als
  • Grundlage für die ordnungsgemäße Beantragung der Herstellung von speziellen Siegeln und Stempeln für den Auftragnehmer, für die Eröffnung von entsprechenden speziellen Bankkonten, die zur Projektimplementierung eingesetzt werden, für die Erhaltung von speziellen Kennkarten und Fahrzeugkennzeichen für die Auftragnehmer und ihre ausländischen Mitarbeiter, für die Vornahme anderer gesetzmäßiger Handlungen, die auf die Projektumsetzung gerichtet sind.

Sie haben weitere Fragen zur Registrierung einer internationalen technischen Hilfe in der Ukraine? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Kiew, Herr Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, berät Sie gerne: dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54