Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Südafrika
CBBL Rechtsanwalt Marco Zumpt, Kanzlei Attorneys Zumpt, Kapstadt
Marco Zumpt
Rechtsanwalt
Attorneys Zumpt
Kapstadt

Aktuelles zum südafrikanischen Wirtschaftsrecht

Reisen nach Südafrika unter Lockdown Level 1

01.10.2020

Südafrikanische Regierung veröffentlicht Liste der Einstufung von Ländern mit hohem Risiko

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herrn Rechtsanwalt Marco Zumpt, zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362, www.zumpt.co.za

Mit der Wiedereröffnung einiger Grenzen nach Lockerung der Lockdown-Beschränkungen hat Südafrika eine Liste von Ländern veröffentlicht, aus denen privat reisende Urlauber nicht nach SA einreisen dürfen.

Folgende Länder sind demnach derzeit als hohe Risikoländer eingestuft und eine Einreise nach Südafrika aus diesen Herkunftsländern ist demnach nicht gestattet:

  1. Frankreich
  2. Georgien
  3. Guatemala
  4. Honduras
  5. Indien
  6. Iran
  7. Irland
  8. Israel
  9. Jordanien
  10. Katar
  11. Kuwait
  12. Luxemburg
  13. Malta
  14. Monaco
  15. Niederlande
  16. Oman
  17. Peru
  18. Portugal
  19. Puerto Rico
  20. Rumänien
  21. Russland
  22. San Marino
  23. Schweiz
  24. Slowakei
  25. Slowenien
  26. Trinidad und Tobago
  27. Ukraine
  28. Ungarn
  29. Venezuela
  30. Vereinigte Staaten von Amerika
  31. Vereinigtes Königreich

Die Liste folgt der Ankündigung von Präsident Cyril Ramaphosa, dass die Grenzen des Landes für Geschäftsreisende und private Urlauber wieder geöffnet werden, vorausgesetzt die reisenden Personen halten sich an eine Reihe von Bestimmungen. Zu diesen Einschränkungen gehört u.a., dass von allen ausländischen Urlaubern, die das Land besuchen, erwartet wird, dass diese sich an die landesgültigen Vorschriften, wie das obligatorische Masken-Tragen, die Ausübung sozialer Distanzierung in öffentlichen Bereichen und das regelmäßige Waschen oder Desinfizieren von Händen halten und bei ihrer Einreise einen negativen COVID-19-Test vorweisen können, der nicht älter als 72 Stunden ist.

Sollte ein Tourist bei der Einreise COVID-19 ähnliche Symptome aufweisen oder mit einer infizierten Person in Kontakt gewesen sein, so wird erwartet, dass er/sie sich sofort einem obligatorischen COVID-19-Test unterziehen lässt. Dieser Test erfolgt auf Kosten des Reisenden. Sollte der COVID-19-Test positiv ausfallen, wird der Reisende an einem dafür vorgesehenen Ort eine 10-tägige Quarantäne abwarten müssen, bevor er/sie den Urlaub in Südafrika antreten darf. Die Unterbringung in einer Quarantäneunterkunft erfolgt auf Kosten des Reisenden.
Naledi Pandor, die Ministerin für International Relations and Cooperation, hat betont, dass Reisende für Südafrika unbedingt eine entsprechende Reise-Kranken-Versicherung abschließen sollten.

Ausnahmen
Ausnahme für Reisende aus oben angegebenen Länder mit hohem Risiko sind Geschäftsreisende mit gefragten Fähigkeiten/Qualifikationen (critical skills), wie zum Beispiel Diplomaten, rückgeführte Personen, Investoren sowie Personen, die an professionellen Sport- und Kulturveranstaltungen teilnehmen. Diese Personen müssen sich jedoch denselben Gesundheitsprotokollen unterziehen.

Die o.g. Regeln in Bezug auf bestimmte Länder bleiben vorläufig in Kraft. Es wird aber erwartet, dass im Laufe der Zeit weitere Änderungen oder Auflockerungen vorgenommen werden. Die Liste der sog. Risikoländer wird alle zwei Wochen aktualisiert.

Die Wiederaufnahme der Visa-Anträge
Es wurde weiter vom Innenministerium angekündigt, dass die Gültigkeit von bereits ausgestellten oder während der Zeit des Lockdowns abgelaufenen Visa von Person, die sich in Südafrika befinden, verlängert werden. Die Gültigkeitsdauer dieser Visa wird bis zum 31. Januar 2021 verlängert.

Zu Beginn des Lockdowns wurde bekannt gegeben, dass alle Visa, die innerhalb des Lockdowns auslaufen

  • bis zum 31. Juli 2020 verlängert würden.
  • Danach wurde die Gültigkeitsdauer bis zum 31. Oktober 2020 verlängert.
  • Da diese Frist bis zum 31. Oktober 2020 nicht eingehalten werden kann, gelten entsprechend alle bereits ausgestellten Visa von Personen, die sich derzeit in Südafrika befinden, bis zum 31. Januar 2021 als verlängert.

Inhaber solcher Visa dürfen sich auch weiterhin unter den bestehenden Bedingungen ihres ursprünglichen Besuchs im Land aufhalten.
Diejenigen, die innerhalb dieser Frist bis zum 31. Januar 2021 in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen, können ohne Konsequenz abreisen.

Sie haben weitere Fragen zu den aktuellen Bedingungen von Reisen nach Südafrika? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herr Rechtsanwalt Marco Zumpt, berät Sie gerne: zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362