Aktuelles zum serbischen Wirtschaftsrecht
Rückblick auf das Freihandelsabkommen zwischen Serbien und China
22.04.2024
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs
Vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse und der Ankündigung einer weiteren Vertiefung der diplomatischen Beziehungen zwischen Serbien und der Volksrepublik China verweisen wir auf das am 17. Oktober 2023 unterzeichnete Freihandelsabkommen zwischen den beiden Ländern.
Das Freihandelsabkommen (FHA), das im Rahmen des dritten Forums für internationale Zusammenarbeit „Belt and Road“ unterzeichnet wurde, stellt einen wichtigen Fortschritt bei der Handelsliberalisierung dar, da es das erste Abkommen dieser Art zwischen China und einem mittel- und osteuropäischen Land ist. China und Serbien unterhalten seit langem diplomatische Beziehungen. Diese reichen bis ins Jahr 1955 zurück.
Für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des Abkommens (erstes Halbjahr 2024) werden die Einfuhrzollsätze für Waren mit Präferenzursprung China nach Serbien in der Verordnung zur Anpassung der Zollnomenklatur für das Jahr 2024 festgelegt.
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