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CBBL Rechtsanwalt, Managing Partner Christian Weident, Kanzlei STALFORT Legal. Tax. Audit., Bukarest, Bistrita, Sibiu
Christian Weident
Rechtsanwalt, Managing Partner
STALFORT Legal. Tax. Audit.
Bukarest, Bistrita, Sibiu

Aktuelles zum rumänischen Wirtschaftsrecht

Rumänien führt ausdrückliches Dual Quality-Verbot ein

19.08.2022

Ab dem 28.05.2022 gilt auch in Rumänien die Pflicht, dafür zu sorgen, dass ähnlich verpackte und gekennzeichnete Produkte in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten dieselbe Qualität aufweisen.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bukarest, Herrn Rechtsanwalt Christian Weident, weident@cbbl-lawyers.de, Tel. +40 - 2 - 130 103 53, www.stalfort.ro

Nur ausnahmsweise darf es zu wesentlichen Abweichungen kommen, und Verbraucher dürfen hierüber nicht getäuscht werden.
Über unterschiedliche Qualitätsstandards in der EU war in Rumänien lange und heftig v. a. in Bezug auf Lebensmittel diskutiert worden. Eine diesbezügliche Irreführung war auch bisher nicht rechtmäßig, nun wurde jedoch ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen.

Betroffen sind sog. „identisch vermarktetete“ Produkte, die unter derselben Marke und ähnlicher Kennzeichnung in mehreren EU-Mitgliedstaaten vertrieben werden. Die Abgrenzung zwischen identischen und nicht identischen Produkten gestaltet sich allerdings schwierig. Wird z.B. lediglich die Verpackungsbeschriftung übersetzt (was in Rumänien relativ häufig vorkommt), liegt noch kein Unterschied zwischen den Produkten vor.

Ebenso schwierig ist es in der Praxis, das Vorliegen wesentlicher Abweichungen zwischen identisch vermarkteten Produkten zu ermitteln.
Jedenfalls müssen Verbraucher darüber informiert werden, welche Unterschiede bestehen und welche legitimen und objektiven Faktoren hierfür vorliegen. Einige Beispiele wurden gesetzlich geregelt.

Erwartungsgemäß gibt es empfindliche Geldbußen von umgerechnet bis zu 20.000,- EUR, die in besonders schwerwiegenden Fällen (v.a. bei unionsweiten Verstößen) auf bis zu 4% des Jahresumsatzes des Unternehmens in den betreffenden Mitgliedstaaten, höchstens jedoch 2 Mio. EUR erhöht werden können.

Einen detaillierten Artikel hierzu finden Sie unter
https://stalfort.ro/wp-content/uploads/2022/05/20220519_ADZ_RO_Dual_Quality-Verbot_auch_in_Rum%C3%A4nien_anwendbar-1.pdf

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Bukarest, Herr Rechtsanwalt Christian Weident, berät Sie gerne: weident@cbbl-lawyers.de, Tel. +40 - 2 - 130 103 53