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CBBL Rechtsanwalt, Managing Partner Christian Weident, Kanzlei STALFORT Legal. Tax. Audit., Bukarest, Bistrita, Sibiu
Christian Weident
Rechtsanwalt, Managing Partner
STALFORT Legal. Tax. Audit.
Bukarest, Bistrita, Sibiu

Aktuelles zum rumänischen Wirtschaftsrecht

Schnellere Genehmigungen für Immobilienprojekte in Rumänien

Veröffentlicht am 10.10.2025

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bukarest, Herrn Rechtsanwalt Christian Weident, weident@cbbl-lawyers.de, Tel. +40 - 2 - 130 103 53, www.stalfort.ro

Rumänien reduziert die Fristen für die Erteilung von Baugenehmigungen und Änderungen der Raumplanung. Für Baugenehmigungen beträgt die neue Frist 15 Tage, für Änderungen der Raumplanung 30 Tage.

Wenn eine rumänische Behörde innerhalb dieser Fristen weder eine Genehmigung erteilt, noch begründete Klarstellungen anfordert, gilt die Genehmigung als stillschweigend erteilt.

Die Behörden dürfen innerhalb der Fristen nur ein Mal Klarstellungen, Ergänzungen oder Änderungen der Unterlagen anfordern. Ausnahmen gelten in den Bereichen Landesverteidigung, öffentliche Ordnung und nationale Sicherheit.

Die erteilten Baugenehmigungen bleiben bis zur Abnahme nach Fertigstellung des Projekts gültig, sofern sich die technische Lösung nicht ändert.

Ein Risiko bleibt aber bei stillschweigenden Genehmigungen in Rumänien: Gerichte können durch Stillschweigen erteilte Genehmigungen überprüfen. Daher ist es wichtig, die Unterlagen sorgfältig zu erstellen und eine rechtliche Prüfung durchzuführen, bevor man mit der Umsetzung eines Bauprojekts beginnt.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Beitrag "Genehmigungssicherheit für rumänische Immobilien verbessert".

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