Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Spanien
CBBL Rechtsanwalt und Abogado Stefan Meyer, Kanzlei Monereo Meyer Abogados, Madrid, Barcelona, Mallorca, Teneriffa
Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados, Madrid, Barcelona, Mallorca, Teneriffa

Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht

Schutz gewerblicher Mieter in Spanien wegen COVID-19

24.04.2020

Außerordentlicher Regierungserlass zum Schutz gewerblicher Mieter in Spanien (Corona-Krise)

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Madrid, Herrn Steven Rudmann, rudmann@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es

Im Zuge der COVID-19-Pandemie hat die spanische Regierung das königliche Gesetzesdekret 15/2020 vom 21. April verabschiedet, das u.a. Eilmaßnahmen zum Mieterschutz im gewerblichen Bereich enthält:

Maßnahmen zum Mieterschutz im gewerblichen Bereich in Spanien

  1. Möglichkeit der außerordentlichen Stundung der Mieten (höchstens 4 Monatsmieten) für spanische Gewerbelokale, die aufgrund der COVID-19-Pandemie schließen mussten bzw. in eine wirtschaftliche Notlage (- 75 % Umsatz) geraten sind.
  2. Bei Großvermietern (= mehr als 1.500 m2 Ladenfläche in einem oder mehreren Lokalen) setzt eine automatische Stundung von bis zu 4 Monatsmieten für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren ein.
  3. Voraussetzung ist (i) ein entsprechender Antrag des Mieters und (ii) die Schutzbedürftigkeit des Mieters, die an dessen Unternehmensgröße gemessen wird.

Die komplette Information zu gewerblichen Mietverhältnissen in Spanien und COVID-19 finden Sie unter:
https://www.mmmm.es/de/blogs-lawyers/spanien-immobilienrecht/covid-19-gewerbliche-mietverhaeltnisse-spanien/

Nähere Informationen zu gewerblichen Mietverhältnissen in 22 ausgewählten Ländern der Erde und COVID-19 finden Sie unter:
https://www.kreditwesen.de/immobilien-finanzierung/themenschwerpunkte/aufsaetze/covid-19-folgen-fuer-gewerbliche-mietverhaeltnisse-id63377.html

Nähere Informationen zu den in Spanien getroffenen COVID-19-Maßnahmen im Bereich von Wohnraummieten finden Sie unter:
https://www.mmmm.es/de/blogs-lawyers/spanien-immobilienrecht/spanien-corona-mietvertraege/

Sie haben Fragen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf Unternehmen und Arbeitnehmer in Spanien? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team in Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca und Teneriffa stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86