Aktuelles zum japanischen Wirtschaftsrecht
Seit dem 1. April 2024 gelten in Japan neue Regeln für Überstunden
21.05.2024
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Tokyo, Herr Rechtsanwalt Michael A. Müller, mueller@cbbl-lawyers.de, Tel. +81 - 3 - 680 551 61, www.mueller-law.jp
Überstunden und Mehrarbeit waren im japanischen Arbeitsrecht früher weitgehend unreguliert. Im Jahr 2019 wurden mit einer Novelle des Arbeitsstandardgesetzes erstmals bestimmte Obergrenzen festgelegt. Jetzt dürfen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen monatlich höchstens 45 zusätzliche Stunden und jährlich höchstens 360 zusätzliche Stunden Überstunden leisten, mit der Möglichkeit vorübergehender Ausnahmen.
Für bestimmte Berufsgruppen wie Bauarbeiter und Bauarbeiterinnen, Fahrer und Fahrerinnen und Ärzte und Ärztinnen gab es eine Übergangsfrist, die am 1. April 2024 endete. Das bedeutet, dass auch in diesen Bereichen nun erstmals Obergrenzen für Überstunden und Mehrarbeit gelten. Besonders im Hinblick auf den Mangel an LKW-Fahrer und Fahrerinnen gibt es Bedenken darüber, wie sich diese Begrenzung auf die japanische Wirtschaft und Gesellschaft auswirken wird, was als "2024-Problem" bezeichnet wird. Es bleibt abzuwarten, ob die Begrenzung der Überstunden tatsächlich einen gravierenden Einfluss auf die japanische Wirtschaft haben wird.
Für Unternehmen in Branchen wie Bau und Transport, die LKW-Fahrer und Fahrerinnen und Bauarbeiter und Bauarbeiterinnen beschäftigen, bedeutet dies nun eine neue Herausforderung. Sie müssen die Überstunden ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erneut prüfen und ihre Vereinbarungen zur Mehrarbeit („Artikel-36-Vereinbarungen“) sowie ihre Dienstvorschriften auf Gesetzeskonformität überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Tokyo, Herr Rechtsanwalt Michael A. Müller, berät Sie gerne: mueller@cbbl-lawyers.de, Tel. +81 - 3 - 680 551 61