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CBBL Rechtsanwältin JUDr. Margareta Sovova, Kanzlei bnt attorneys in CEE, Bratislava
JUDr. Margareta Sovova
Rechtsanwältin
bnt attorneys in CEE
Bratislava

Aktuelles zum slowakischen Wirtschaftsrecht

Seit dem 1. März 2021 muss beim Verkauf von Unternehmen im Bereich „Kritischer Infrastrukturen“ die Zustimmung der slowakischen Regierung eingeholt werden.

29.06.2021

Die slowakische Republik zählt ab dem 1. März 2021 zu dem wachsenden Kreis der Länder, die beim Unternehmensverkauf, egal ob als share deal oder asset deal gestaltet, die Erteilung einer Zustimmung der Regierung für den Verkauf verlangen.

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Bratislava, Frau JUDr. Margareta Sovova, Rechtsanwältin, sovova@cbbl-lawyers.de, Tel. +421 - 2 57 88 00 88, www.bnt.eu

Der Begriff des Bereichs der „Kritischen Infrastrukturen“ umfasst in diesem Sinn diverse Einrichtungen und Anlagen und sogenannte Linienbauten, insbesondere Straßen, Autobahnen, Bahnschienen oder Flugbahnen sowie auch Energie-Versorgungsleitungen aller Art, wie Strom, Öl, Erdgas, Wasser und Abwasser, bis zu Kernkraftwerken und auch Schwerindustrie. Die geltenden Regeln für Einrichtungen und Anlagen der Kritischen Infrastrukturen hinsichtlich der Pflichten betreffend Sicherheitspläne und Einarbeitung der Mitarbeiter bleiben unverändert.

Neu seit dem 1. März 2021 ist, dass sich der Staat bei Unternehmen, die zur Kritischen Infrastruktur gehören oder einen Bezug hierzu aufweisen, das Recht vorbehält, die Übertragungen von Geschäftsanteilen oder Aktien, den Unternehmensverkauf oder die Bestellung eines Pfandrechts, unabhängig davon unter Anwendung welchen materiellen Rechtes diese erfolgten, zu überprüfen. Der Überprüfung unterliegen alle Transaktionen, die Änderungen einer Person herbeiführen, falls diese direkt oder indirekt mehr als 10 % der Anteile am Stammkapital oder 10% der Stimmrechte hat oder vergleichbare Möglichkeiten der Einflussnahme auf das Management des Betreibers des Unternehmens mit Kritischer Infrastruktur. Ein Betreiber, (Pfand)Gläubiger, Zwangsvollstrecker, Konkursverwalter, Liquidator, Insolvenzverwalter oder eine andere Person, die zur Vornahme einer Transaktion im Zusammenhang mit einem Unternehmen mit Kritischer Infrastruktur berechtigt ist, ist verpflichtet, im Voraus die Überprüfung einer solchen Transaktion beim zuständigen Ministerium schriftlich zu beantragen.

Das Zustimmungsprozedere gilt für Unternehmen mit Kritischer Infrastruktur, die in die Ressorts Energie (einschließlich Bergbau) oder Industrie (einschließlich Pharmaindustrie, chemische und metallurgische Industrie) fallen. Der Antrag wird zunächst vom zuständigen Ressortministerium (in der Regel ist dies das slowakische Wirtschaftsministerium) unter dem Aspekt überprüft, inwieweit die vorgesehene Transaktion die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit der Slowakei oder eines anderen Mitgliedsstaates gefährdet oder die Interessen der EU. Das Ergebnis der Überprüfung teilt das Wirtschaftsministerium innerhalb von 60 Tagen ab Antragstellung mit. Falls Sicherheitsrisiken festgestellt werden, empfiehlt das Wirtschaftsministerium der slowakischen Regierung, den Antrag abzulehnen oder nur unter Auflagen zu erteilen.

Da die Zuordnung der Unternehmen zum Sektor der Kritischen Infrastrukturen im Staatsinteresse höchst vertraulich ist, bestehen keine öffentlich zugänglichen Listen solcher Unternehmen, in denen die Investoren nachsehen können, ob eine staatliche Zustimmung erforderlich ist oder nicht. Jedoch können Sie diesbezügliche Risiken mit einem erfahrenen Rechtsanwalt rechtzeitig und effektiv managen.

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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Bratislava, Frau JUDr. Margareta Sovova, Rechtsanwältin, berät Sie gerne: sovova@cbbl-lawyers.de, Tel. +421 - 2 57 88 00 88