Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Dänemark
Senkung der Kapitalanforderungen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Dänemark (ApS)
10.01.2025
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advokat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk
Der dänische Gesetzgeber hat beschlossen, die Kapitalanforderung für dänische Gesellschaften mit beschränkter Haftung (ApS) von 40.000 DKK auf 20.000 DKK zu senken.
Die Senkung der Kapitalanforderung zielt darauf ab, Unternehmern bessere Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung zu bieten und die dänischen Kapitalanforderungen an europäische Standards anzugleichen. Die Änderung ist sowohl für neue Unternehmer als auch für bestehende Gesellschaften mit beschränkter Haftung relevant. Falls eine Gesellschaft ein Defizit ausgleichen muss, kann eine Kapitalherabsetzung auf das neue Mindestniveau vorgenommen werden. Dies kann zu einer gesünderen finanziellen Struktur führen und das Unternehmen für Investoren und Geschäftspartner attraktiver machen.
Trotz der Änderung der Mindestanforderung bleibt es die Verantwortung der Geschäftsleitung, sicherzustellen, dass das Unternehmen über eine angemessene Kapitalausstattung verfügt. Die Änderung tritt in Kraft, sobald die dänische Wirtschaftsbehörde (Erhvervsstyrelsen) die erforderlichen IT-Anpassungen vorgenommen hat.
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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37