Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad

Aktuelles zum serbischen Wirtschaftsrecht

Serbiens SEPA-Beitritt steht bevor

17.11.2024

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs


Die Republik Serbien hat einen weiteren Schritt in Richtung SEPA-Mitgliedschaft gemacht. SEPA ist die Bezeichnung für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum und gewährleistet die schnelle und reibungslose Abwicklung bargeldloser Zahlungen innerhalb des SEPA-Raums. Die SEPA-Mitgliedschaft Serbiens bietet nicht nur für die Republik Serbien, sondern auch für Unternehmen, die in der Republik Serbien aktiv sind, sowie generell für alle Teilnehmer am Zahlungsverkehr mit Serbien, zahlreiche bedeutende Vorteile beim grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr.

Open Banking schafft eine Zahlungsinfrastruktur, in der Zahlungen schneller als bisher abgewickelt und Überweisungskosten erheblich gesenkt werden. Dies ist für die Wirtschaft in der EU von besonderer Bedeutung, da der Großteil des Außenhandels der EU-Mitglieder innereuropäisch stattfindet, d. h. zwischen den EU-Mitgliedsstaaten.

Der SEPA-Raum entstand ursprünglich aus der Idee, dass durch die Integration der einzelnen nationalen Märkte zu einem gemeinsamen Binnenmarkt grenzüberschreitende Zahlungen in der Eurozone einfach, unkompliziert und zu gleichen Bedingungen durchgeführt werden müssten. Derzeit sind 36 europäische Staaten Mitglieder des SEPA-Raums – alle 27 Mitgliedsstaaten der EU und 9 Länder die nicht der Europäischen Union oder der Eurozone angehören.

Das SEPA-Projekt wurde im Jahre 2002 von den Institutionen der Europäischen Union initiiert, die im Jahr 2007 eine Richtlinie über Zahlungsdienste verabschiedet haben, welche die Aufrechterhaltung des SEPA-Systems ermöglichte.

Serbien hat in der Zwischenzeit sein nationales Recht an die EU-Vorschriften angeglichen, insbesondere in den Bereichen Bankwesen, Zahlungsdienstleistungen sowie Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Serbien hat sämtliche internationalen Standards und Regelungen im Bankenbereich übernommen und hat damit die Voraussetzungen für eine effiziente Abwicklung aller Zahlungen geschaffen.

Eine wichtige Neuerung ist das serbische Gesetz über Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Zahlungsdienste, das am 31. Juli 2024 verabschiedet wurde.

Mit diesem Gesetz wird das Konzept des Open Banking eingeführt, das die Bereitstellung neuer Zahlungsdienste fördert, wie z.B. direkte Bankzahlung (bekannt als PIS – Payment Initiation Service) und eine gebündelte Übersicht über die Kontoinformationen des jeweiligen Kunden.

Zur Gewährleistung der Sicherheit werden die „sichere Kundenauthentifizierung“ sowie zusätzliche Sicherheitsprüfungen bei der Kundenidentifizierung eingeführt.

Die Phase der technischen Anbindung der Zahlungsverkehrsinfrastrukturen der Westbalkanländer an die Zahlungsverkehrsinfrastrukturen der Europäischen Union bzw. der Europäischen Zentralbank steht noch aus. Diese technische Anbindung wird die Abwicklung von Transaktionen zwischen Serbien und der EU im sogenannten Instant Regime ermöglichen. Erst nach Abschluss dieser Phase wird es in der Praxis möglich sein, Transaktionen im vereinfachten Verfahren abzuwickeln.

Offiziellen Ankündigungen zufolge wird Serbien dem SEPA-Raum im Januar 2025 beitreten.

Sie haben weitere Fragen zum SEPA-Beitritt Serbiens? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27