Aktuelles zum thailändischen Wirtschaftsrecht
Sorgfaltspflichten im Bereich Menschenrechte und Umwelt in Thailand:
Vorschlag für einen gesetzlichen Rahmen
Veröffentlicht am 12.02.2026
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok:
Dr. Andreas RespondekRechtsanwalt
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Thailand ist derzeit dabei, neue Rechtsvorschriften für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln zu entwickeln.
Dadurch sollen große Unternehmen gesetzlich verpflichtet werden, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren Betrieben und Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern und zu bekämpfen.
Der Entwurf des Gesetzes zur Förderung verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns, allgemein als „Gesetzentwurf zu Menschenrechten und Umwelt-Sorgfaltspflichten (Human Rights Due Diligence, HRDD) bezeichnet, wurde in einem umfassenden Konsultationsprozess unter Beteiligung einer Vielzahl von Interessengruppen unter der Koordination und Leitung des Justizministeriums ausgearbeitet.
Sollte der HRDD-Gesetzesentwurf verabschiedet werden, würde dies eine bedeutende Veränderung der regulatorischen Rahmenbedingungen für große Unternehmen in Thailand mit sich bringen, insbesondere hinsichtlich der Strukturierung und Verwaltung von Lieferketten.
Der Gesetzesentwurf ist ein Schritt zur Anpassung Thailands an die sich entwickelnden internationalen Standards und globalen Erwartungen in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz.
Durch die Einführung gesetzlich durchsetzbarer Sorgfaltspflichten zielt der Gesetzesentwurf darauf ab, die Unternehmensverantwortung für negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt im Rahmen der Geschäftstätigkeit und Lieferketten zu erhöhen, was im Einklang mit den sich abzeichnenden globalen Regulierungstrends steht.
- Personen und Unternehmen, die den thailändischen Compliance-Verpflichtungen unterliegen
- Kernelemente der Sorgfaltspflichten im Bereich Menschenrechte und Umwelt in Thailand
- Mögliche Haftung von Unternehmen in Thailand und deren Auswirkungen
- Auswirkungen und vorbereitende Maßnahmen
1. Personen und Unternehmen, die den thailändischen Compliance-Verpflichtungen unterliegen
Der HRDD-Gesetzesentwurf soll in erster Linie für größere Unternehmen gelten, die anhand bestimmter jährlicher Umsatzschwellen bestimmt werden.
Insbesondere würde das Gesetz folgende Unternehmen in Thailand erfassen:
- Produktionsunternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen THB und
- Großhandels-, Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 300 Millionen THB.
Darüber hinaus erstreckt sich der Geltungsbereich des Gesetzesentwurfs auf staatliche Unternehmen sowie ausländische Unternehmen, die in Thailand tätig sind, sofern ihre Geschäftstätigkeit die geltenden Umsatzschwellenwerte erreicht.
2. Kernelemente der Sorgfaltspflichten im Bereich Menschenrechte und Umwelt in Thailand
Im Rahmen des HRDD-Gesetzesentwurfs wird die Sorgfaltspflicht im Bereich Menschenrechte und Umwelt als kontinuierlicher und systematischer Prozess und nicht als einmalige Compliance-Maßnahme verstanden. Der Gesetzesentwurf legt eine Reihe von Kernverpflichtungen fest, darunter folgende:
- Verabschiedung und Veröffentlichung einer Nachhaltigkeitspolitik:
Unternehmen sind verpflichtet, sich formell zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt zu verpflichten und diese Verpflichtung in ihre Corporate-Governance-Strukturen und Risikomanagement-Rahmenwerke zu integrieren. - Risikoidentifizierung und -bewertung:
Unternehmen müssen potenzielle und tatsächliche Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden, die sich aus ihren eigenen Aktivitäten sowie entlang ihrer gesamten Wertschöpfungsketten ergeben, identifizieren und bewerten. - Risikoprävention und Risikominderung:
Statt die Trennung von Lieferanten als Standard-Reaktion anzusehen, wird von Unternehmen erwartet, dass sie angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um identifizierte Risiken zu verhindern oder zu verringern. - Sinnvolle Einbeziehung von Interessengruppen:
Unternehmen müssen sich in gutem Glauben mit den Interessengruppen, die wahrscheinlich betroffen sind, beraten. Dazu zählen etwa die Arbeitnehmer, lokale Gemeinschaften und schutzbedürftige oder gefährdete Gruppen. - Behebung nachteiliger Auswirkungen:
Wenn Schäden entstanden sind, sind Unternehmen verpflichtet, angemessene Abhilfemaßnahmen (Entschädigungen, Wiederherstellungsmaßnahmen oder andere Korrekturmaßnahmen) zu ergreifen oder zu erleichtern. - Überwachung, Berichterstattung und Offenlegung:
Eine kontinuierliche Überwachung der Sorgfaltspflichten ist erforderlich, um deren Wirksamkeit zu beurteilen, wobei relevante Informationen gemäß dem Gesetz zu melden und offenzulegen sind.
Diese Anforderungen stehen in engem Einklang mit etablierten internationalen Standards und spiegeln einen Politikwechsel Thailands wider, hin zu einem proaktiven und präventiven Risikomanagement, um zu vermeiden, dass bloß reaktiv auf entstandene Schäden reagiert wird.
3. Mögliche Haftung von Unternehmen in Thailand und deren Auswirkungen
Die Nichteinhaltung des HRDD-Gesetzesentwurfs kann für Unternehmen erhebliche regulatorische und wirtschaftliche Konsequenzen haben.
Der Gesetzesentwurf sieht Verwaltungsstrafen in Höhe von 1 bis 5 Millionen THB vor. Wichtig ist, dass die Verhängung von Verwaltungsstrafen die Anwendung einer zivil- und/oder strafrechtlichen Haftung nach anderen Gesetzen nicht ausschließt.
Über die gesetzlichen Sanktionen hinaus kann die Nichteinhaltung der Vorschriften auch zu Reputationsschäden und Betriebsstörungen führen, insbesondere wenn negative Feststellungen die Beziehungen zu Geschäftspartnern beeinträchtigen oder zu Unterbrechungen in den Lieferketten führen.
4. Auswirkungen und vorbereitende Maßnahmen
Der HRDD-Gesetzesentwurf befindet sich derzeit noch im Entwicklungsstadium und wird noch den Gesetzgebungsprozess durchlaufen. In dessen Verlauf können weitere Überprüfungen und Änderungen vorgenommen werden.
Dennoch sendet der Gesetzesentwurf heute schon ein klares politisches Signal, dass sich Thailand in Richtung eines Regulierungsrahmens bewegt, in dem verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln nicht mehr freiwillig ist, sondern zunehmend zu einer gesetzlichen Verpflichtung wird.
Obwohl der Übergang in diesen neuen Rechtsrahmen praktische und Compliance-bezogene Herausforderungen mit sich bringen wird, bietet er Unternehmen in Thailand auch eine strategische Chance, Vertrauen, operative Widerstandsfähigkeit und langfristige Nachhaltigkeit zu stärken.
Unternehmen sollten sich daher mit den diskutierten Anforderungen bereits heute schon vertraut machen und proaktiv Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Überlegungen zu Menschenrechten und Umweltverantwortung effektiv in die Geschäftsabläufe integriert werden können.
Starke interne Rahmenwerke können dazu beitragen, regulatorische Risiken und Reputationsrisiken zu mindern und so die Wahrscheinlichkeit von Unterbrechungen in der Lieferkette zu verringern.
Darüber hinaus kann eine frühzeitige Anpassung an die HRDD-Standards den Zugang zu internationalen Märkten erleichtern, insbesondere zur Europäischen Union, wo vergleichbare Anforderungen teilweise bereits eingeführt sind.
Da Investoren und Verbraucher zunehmend glaubhaft angewendete Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken (ESG) fordern, kann eine frühzeitige Beachtung dieser Standards letztlich auch zu einem klaren Wettbewerbsvorteil werden.
Dieser Artikel soll einen allgemeinen Überblick geben und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie Fragen haben oder maßgeschneiderte Rechtsberatung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Team von Respondek & Fan.
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