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CBBL Rechtsanwalt und Abogado Stefan Meyer, Kanzlei Monereo Meyer Abogados, Madrid, Barcelona, Mallorca, Teneriffa
Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados, Madrid, Barcelona, Mallorca, Teneriffa

Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht

Spanische Regierung erlässt ein königliches Gesetzesdekret zu Maßnahmen gegen die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) mit Auswirkungen für grundbuchrechtliche Ausschlussfristen

19.03.2020

Die spanische Regierung hat mit dem Erlass des königlichen Gesetzesdekrets 8/2020 vom 17. März auf die derzeitige COVID-19-Pandemie („Coronavirus“) hin außerordentliche Maßnahmen ergriffen, um auf die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Pandemie zu reagieren.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Madrid, Herrn Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es

Für den Bereich des Immobilienrechts bringt Artikel 42.1 dieses Dekrets eine bedeutende Folge mit sich: Die Ausschlussfrist, sog. plazo de caducidad, grundbuchrechtlicher Eingangsvermerke (asientos de presentación), vorläufiger Grundbucheintragungen (anotaciones preventivas), grundbuchrechtlicher Randvermerke (notas marginales) oder auch die Ausschlussfrist zu anderen zur Löschung vorgesehener Grundbuchvermerke wird ausgesetzt.

Die jeweilige Ausschlussfrist beginnt nach Art. 42.2 erst wieder am Folgetag nach Aufhebung des staatlichen Alarmzustandes bzw. nach Ende einer entsprechenden Verlängerung zu laufen.

Zum königlichen Gesetzesdekret:

https://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2020-3824

Sie haben weitere Fragen zu den Maßnahmen der Regierung im Zuge der Corona-Krise? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team in Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca und Teneriffa stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86