Aktuelles zum thailändischen Wirtschaftsrecht
Stärkerer Schutz für Whistleblower in Thailand
04.07.2025
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bangkok, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Respondek, respondek@cbbl-lawyers.de, Tel. +66 2 635 5498, www.rflegal.com sowie Ms. Sutthida Norasarn, Ms. Piriya Kimsawat
Thailand hat ein neues Gesetz verabschiedet, um Whistleblowern einen besseren Schutz und direkte Unterstützung zu bieten. Das Gesetz zur Korruptionsbekämpfung (Nr. 2) B.E. 2568 (2025; bisher nur auf Thai verfügbar) wurde am 5. Juni 2025 im Staatsanzeiger veröffentlicht und trat am folgenden Tag in Kraft. Das Gesetz ergänzt Sec. 132 des bisherigen thailändischen Anti-Korruptionsgesetzes. Die Gesetzesergänzung führt einen klaren Gesetzesrahmen für den Schutz und die Unterstützung von Personen ein, die Korruptionsvorfälle melden.
Das Gesetz schließt eine kritische Lücke in der bisherigen Gesetzgebung Thailands, indem es formelle Mechanismen zum Schutz und zur Unterstützung derjenigen schafft, die korruptionsrelevante Informationen weitergeben. Die wichtigsten Regelungen des Gesetzes zielen darauf ab, Whistleblower vor rechtlichen und disziplinarischen Vergeltungsmaßnahmen zu schützen und damit mehr Bürger zu ermutigen, sich ohne Angst vor Repressalien an der Aufdeckung von Korruption zu beteiligen. Im Einzelnen:
1. Immunität für Whistleblower in Thailand
Das Gesetz präzisiert und stärkt die rechtliche Immunität durch die Überarbeitung von Sec. 132 des ursprünglichen thailändischen Antikorruptionsgesetzes aus dem Jahr 2018. Gemäß dem überarbeiteten Abschnitt werden Personen, die der Nationalen Antikorruptionskommission (NACC) in gutem Glauben Aussagen, Informationen, Beweise oder Meinungen zu Straftaten unter ihrer Zuständigkeit liefern, vor zivil-, straf- und disziplinarrechtlicher Haftung geschützt. Dieser Schutz wird ausdrücklich auf Personen ausgedehnt, die Informationen an andere staatliche Stellen weitergeben, die von der NACC mit der Untersuchung von Korruption beauftragt sind, wie beispielsweise die thailändische Antikorruptionskommission für den öffentlichen Sektor oder die Vorgesetzten des Whistleblowers.
2. Schutz und Unterstützung für Whistleblower in Thailand
Ein neuer Abschnitt, der dem Gesetz hinzugefügt wurde, legt ein klares und schnelles Verfahren für die Aktivierung von Schutzmaßnahmen fest. Wenn die NACC erfährt, dass ein Whistleblower aufgrund seiner Meldung mit rechtlichen Beschwerden, Strafanzeigen oder Disziplinarmaßnahmen konfrontiert ist, muss die Kommission die Angelegenheit prüfen und innerhalb von 15 Tagen über die Gewährung von Schutzmaßnahmen entscheiden. Wenn die NACC feststellt, dass der Whistleblower in gutem Glauben gehandelt hat, ist ihre Behörde verpflichtet, sofortige Hilfe zu leisten.
3. Rechtliche und finanzielle Unterstützung für Whistleblower in Thailand
Ein weiterer neu eingeführter Abschnitt beschreibt eine Vielzahl von Unterstützungsmaßnahmen, die die NACC-Behörde in Zivil- und Strafsachen sowie in Disziplinarverfahren leisten kann, wie folgt:
- In Zivilsachen: Die NACC kann eigene Beamte als Rechtsbeistand bestellen oder Mittel zur Beauftragung eines privaten Anwalts und zur Deckung der Gerichtskosten bereitstellen.
- In Strafsachen: Die NACC übermittelt den Ermittlungsbehörden oder Staatsanwälten ihren Beschluss zur Bestätigung des Schutzstatus des Hinweisgebers, der in die offiziellen Akten aufgenommen werden muss.
- Die NACC kann insbesondere in Fällen, die von Privatpersonen vorgebracht werden, Rechtsbeistand leisten und die anfallenden Kosten der Rechtsverteidigung übernehmen.
- Die NACC teilt dem Gericht offiziell den Schutzstatus des Hinweisgebers mit, damit dieser bei den Verhandlungen berücksichtigt werden kann.
- Die Unterstützung bei der vorübergehenden Freilassung (Kaution) ist ebenfalls enthalten.
- In Disziplinarverfahren: Der Beschluss der NACC wird an den Arbeitgeber oder die Aufsichtsbehörde des Hinweisgebers gesandt, die dann unverzüglich alle Disziplinarverfahren gegen die Person einstellen müssen.
4. Unterstützung bei der vorübergehenden Freilassung von Whistleblower in Thailand (Kaution)
Das geänderte Gesetz ermächtigt die NACC darüber hinaus, die Freiheit von Hinweisgebern zu sichern, wenn diese inhaftiert sind. Wenn die NACC die Unterstützung genehmigt hat, kann sie die Ermittlungsbeamten benachrichtigen, die dann die vorläufige Freilassung der Person ohne Kaution anordnen müssen. Befindet sich der Fall bereits bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht, können diese ebenfalls eine Freilassung ohne Kaution anordnen. Sollte eine Kaution erforderlich sein, ist die NACC-Behörde befugt, diese zu stellen.
5. Finanzierung und rückwirkende Anwendung
Die Änderung genehmigt auch die Verwendung des Nationalen Fonds Thailands zur Korruptionsbekämpfung für alle Kosten, die im Zusammenhang mit diesen neuen Unterstützungsmaßnahmen anfallen. Darüber hinaus stellt eine Übergangsklausel sicher, dass diese Schutzmaßnahmen rückwirkend auf Personen angewendet werden können, die vor Inkrafttreten dieser Änderung Informationen geliefert haben, sofern ihre Fälle noch nicht abgeschlossen sind oder Disziplinarmaßnahmen noch nicht abgeschlossen wurden.
Diese Änderungen stellen einen wichtigen Fortschritt im thailändischen Recht zur Bekämpfung der Korruption dar und erkennen an, dass der Schutz derjenigen, die Fehlverhalten aufdecken, für die Verwirklichung von Transparenz und Rechenschaftspflicht von grundlegender Bedeutung ist. Allerdings ist der Anwendungsbereich des Gesetzes derzeit relativ begrenzt, da die Gesetzesänderungen ausschließlich Fälle betreffen, die in den Verantwortungsbereich der NACC fallen.
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