Aktuelles zum mexikanischen Wirtschaftsrecht
Steuer auf digitale Dienste in Mexiko
29.05.2020
Zum 1. Juni dieses Jahres treten Reformen in Bezug auf die Umsatz- und Einkommenssteuer auf digitale Dienste in Mexiko in Kraft.
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Mexiko Stadt, Herrn André Röhrle, roehrle@cbbl-lawyers.de, Tel. +52 - 55 - 564 540 96, www.muclaw.mx
1. Umsatzsteuer in Mexiko
Ausländische Unternehmen, die keine ständige Niederlassung in Mexiko haben und Kunden in Mexiko digitale Dienstleistungen anbieten, sind ab 1. Juni umsatzsteuerpflichtig. Dienstleitungen in diesem Sinne sind u.a. der Download oder der Zugang zu Bildern, Filmen, Musik und Spielen sowie die Vermittlung zwischen Dritten, die Güter oder Dienstleistungen anbieten, und Kunden, die diese Güter oder Dienstleistungen nutzen.
2. Einkommenssteuer in Mexiko
Natürliche Personen, die Einnahmen aus der Veräußerung von Gütern oder der Bereitstellung von Dienstleistungen im Internet über digitale Plattformen, Computeranwendungen oder einem vergleichbaren Medium erzielen, sind ab 1. Juni einkommenssteuerpflichtig in Mexiko. Die Einkommensteuer ist von dem Betreiber der digitalen Plattform, der Computeranwendung oder des vergleichbaren Mediums einzubehalten. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei dem Betreiber um ein mexikanisches Unternehmen oder ein ausländische Unternehmen mit oder ohne ständige Niederlassung in Mexiko handelt.
Sie wünschen Beratung zum Steuerrecht oder anderen Bereichen des Wirtschaftsrechts? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Mexiko Stadt, Herr André Röhrle, berät Sie gerne: roehrle@cbbl-lawyers.de, Tel. +52 - 55 - 564 540 96