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CBBL Abogado Luis Cuesta, Kanzlei MACDONEL URIBE CUESTA LLACA Y ESQUIVEL, Mexiko Stadt
Luis Cuesta
Abogado
MACDONEL URIBE CUESTA LLACA Y ESQUIVEL, Mexiko Stadt

Aktuelles zum mexikanischen Wirtschaftsrecht

Steuer auf digitale Dienste in Mexiko

29.05.2020

Zum 1. Juni dieses Jahres treten Reformen in Bezug auf die Umsatz- und Einkommenssteuer auf digitale Dienste in Mexiko in Kraft.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Partneranwalt Herrn André Röhrle, aroehrle@cllee.com Tel. +52 - 55 - 564 540 96, www.muclaw.mx

1. Umsatzsteuer in Mexiko

Ausländische Unternehmen, die keine ständige Niederlassung in Mexiko haben und Kunden in Mexiko digitale Dienstleistungen anbieten, sind ab 1. Juni umsatzsteuerpflichtig. Dienstleitungen in diesem Sinne sind u.a. der Download oder der Zugang zu Bildern, Filmen, Musik und Spielen sowie die Vermittlung zwischen Dritten, die Güter oder Dienstleistungen anbieten, und Kunden, die diese Güter oder Dienstleistungen nutzen.

2. Einkommenssteuer in Mexiko

Natürliche Personen, die Einnahmen aus der Veräußerung von Gütern oder der Bereitstellung von Dienstleistungen im Internet über digitale Plattformen, Computeranwendungen oder einem vergleichbaren Medium erzielen, sind ab 1. Juni einkommenssteuerpflichtig in Mexiko. Die Einkommensteuer ist von dem Betreiber der digitalen Plattform, der Computeranwendung oder des vergleichbaren Mediums einzubehalten. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei dem Betreiber um ein mexikanisches Unternehmen oder ein ausländische Unternehmen mit oder ohne ständige Niederlassung in Mexiko handelt.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt Herr André Röhrle in Mexiko Stadt berät Sie gerne: aroehrle@cllee.com Tel. +52 - 55 - 564 540 96