Aktuelles zum vietnamesischen Wirtschaftsrecht
Steuerbefreiungen in Vietnam für innovative Start-ups in Ho Chi Minh City
26.07.2024
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Ho Chi Minh City, Herrn Rechtsanwalt Christian A. Brendel, brendel@cbbl-lawyers.de, Tel. +84 989784791, www.brendel-associates.com
Mit der Resolution 98/2023/QH15 hat die vietnamesische Nationalversammlung im letzten Jahr die Grundlage für besondere Investitionsmaßnahmen in Ho Chi Minh Stadt geschaffen. Gemäß dieser Resolution können junge und innovative Unternehmen in Ho Chi Minh City für fünf Jahre von der Körperschaftsteuer befreit werden. Das Anfang dieses Jahres in Kraft getretene Dekret 11/2024/ND-CP setzt diese Resolution um. Die genaue Auswahl der förderungswürdigen Branchen obliegt jedoch dem Volkskomitee von Ho Chi Minh City.
Die lokale Volksvertretung hat in der Entscheidung 20/2023/NQ-HDND beschlossen, die Bereiche E-Commerce, Finanztechnologie, Logistik, Bildungstechnologie, Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsdienste, High-Tech-Landwirtschaft, nachhaltige Entwicklung, digitale Transformation sowie Cybersicherheit zu fördern. Start-ups in diesen Branchen können daher die genannte Steuerbefreiung beantragen.
Um die typische Anlaufphase eines Jungunternehmens zu berücksichtigen, beginnt der fünfjährige Steuerbefreiungszeitraum erst, wenn ein steuerpflichtiger Gewinn erzielt wird. Falls das Unternehmen bereits aus anderen Gründen (z.B. aufgrund des Standorts) von Körperschaftsteuererleichterungen profitiert, kann es alternativ die hier beschriebene Steuerbefreiung nutzen, sofern der Fünfjahreszeitraum noch nicht abgelaufen ist.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Attraktivität von Ho Chi Minh City als Investitionsstandort weiter zu steigern. Eine intensivere Bewerbung dieser Maßnahmen könnte das Ziel noch effektiver erreichen.
Sie haben weitere Fragen zu den Steuerbefreiungen in Vietnam für innovative Start-ups in Ho Chi Minh City? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Ho Chi Minh City, Herr Rechtsanwalt Christian A. Brendel, berät Sie gerne: brendel@cbbl-lawyers.de, Tel. +84 989784791