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CBBL Rechtsanwalt, Managing Partner Christian Weident, Kanzlei STALFORT Legal. Tax. Audit., Bukarest, Bistrita, Sibiu
Christian Weident
Rechtsanwalt, Managing Partner
STALFORT Legal. Tax. Audit.
Bukarest, Bistrita, Sibiu

Aktuelles zum rumänischen Wirtschaftsrecht

Steuererleichterungen für rumänische Unternehmen

Veröffentlicht am 03.07.2026

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bukarest:

Christian Weident
Rechtsanwalt, Managing Partner

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Die Regierung Rumäniens hat eine der umfangreichsten Steuerreformen der letzten Jahre mit überwiegend positiven Auswirkungen für rumänische Unternehmen umgesetzt.

Unternehmen, die ihre Körperschaftsteuer bzw. ihre Mikrounternehmenssteuer korrekt und fristgerecht erklären und abführen, profitieren von einer Steuervergünstigung von 3 %. Diese Vergünstigung kann das Unternehmen in Rumänien direkt vom zu entrichtenden Steuerbetrag abziehen.

Der Mindestschwellenwert für den Ansatz von Anlagevermögen wurde auf 5.000 Lei (knapp 1.000 Euro) angehoben. Somit sind alle Vermögenswerte, welche auch die anderen Kriterien für Anlagevermögen erfüllen, in der Buchhaltung zu aktivieren und abzuschreiben.

Für technologische Ausrüstungen rumänischer Unternehmen wird eine beschleunigte Abschreibung eingeführt, und für Ausgaben für Forschung und Entwicklung tritt - als Alternative zum bisherigen zusätzlichen Abzug von 50 % - eine optionale erstattungsfähige Steuergutschrift in Kraft. Diese Maßnahme unterstützt Investitionen in Innovation, indem sie die Nettokosten für F&E senkt. Dies begünstigt insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Rumänien.

Nachteilig für internationale Gruppen ist hingegen die Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit gruppeninterner Dienstleistungen von nicht in Rumänien ansässigen Unternehmen an ihre rumänischen Tochterfirmen:

Diese Dienstleistungen sind für die rumänische Tochterfirma nur noch bis zur Höhe von einem Prozent der gesamten Ausgaben für solche Dienstleistungen im vorhergehenden Finanzjahr abzugsfähig. Dies betrifft auch Lizenzzahlungen oder Zahlungen für Patentrechte seitens der rumänischen Tochtergesellschaft an die ausländische Gruppe.


Weitere Informationen zu den Neuerungen im rumänischen Steuer- und Gesellschaftsrecht ab 2026 finden Sie hier. Für regelmäßige Infos zu weiteren aktuellen steuerlichen und rechtlichen Themen in Rumänien empfehlen wir Ihnen unseren Newsletter.

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