Aktuelles zum spanischen Wirtschaftsrecht
Steuerliche Behandlung des Kundenstammausgleichsanspruchs des Handelsvertreters
06.12.2023
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Madrid, Herrn Michael Fries, Rechtsanwalt und Abogado, fries@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es
Bei Beendigung eines Handelsvertretervertrages in Spanien besteht ein Ausgleichsanspruch für den Kundenstamm des Vertreters, sofern dieser vom Unternehmen in Zukunft gewinnbringend genutzt werden kann.
Steuerrechtlich unterliegt die Ausgleichszahlung der spanischen Einkommenssteuer.
Fraglich ist, ob der Handelsvertreter die für gewerbliche Tätigkeit mit einem Entstehungszeitraum von mehr als zwei Jahren bzw. die für offensichtlich unregelmäßige Einkünfte vorgesehene 30%ige Reduzierung gemäß dem Einkommensteuergesetz geltend machen kann.
Die spanische Steuerbehörde lehnte dies in einer aktuellen verbindlichen Auskunft ab, da die Ausgleichszahlung nicht auf der Einstellung der Gewerbstätigkeit basiere und nicht als Ersatz für zeitlich unbestimmte Ansprüche gelte. Zudem sei der Ausgleichsanspruch nicht über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren entstanden, sondern im Moment der Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Darüber hinaus besteht Uneinigkeit bezüglich der Mehrwertsteuer zwischen der spanischen Steuerverwaltung und den deren Entscheidungen überprüfenden Gerichten. Erstere gehen davon aus, dass es sich bei dem Ausgleichsanspruch um eine Vergütung für geleistete Dienste handelt, während letztere argumentieren, dass der Ausgleichsanspruch den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Kundenstamm abdeckt. Die Gerichte sehen daher keine Mehrwertsteuerpflicht für den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters.
Für nähere Informationen siehe Handelsvertreter: Steuerrechtliche Einordnung des Kundenstammausgleichs | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal (ahk.es)
Sie wünschen Beratung zur steuerlichen Behandlung von Ausgleichsansprüchen von Handelsvertretern in Spanien? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team in Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca und Teneriffa stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86