Aktuelles zum mexikanischen Wirtschaftsrecht
Steuerreform 2020 in Mexiko
09.03.2020
Am 9. Dezember 2019 wurde im Bundesgesetzblatt eine Verordnung veröffentlicht, die das Einkommensteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz, das Gesetz zur Verbrauchersteuer und das Bundessteuergesetz reformiert.
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Mexiko Stadt, Herrn André Röhrle, roehrle@cbbl-lawyers.de, Tel. +52 - 55 - 564 540 96, www.muclaw.mx
Das Hauptziel der Reform, die am 1. Januar 2020 in Kraft trat, ist die Umsetzung der Empfehlungen der OECD in Bezug auf die Verhinderung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung auf internationaler Ebene.
Die Reform sieht z.B. in Bezug auf im Ausland ansässige digitale Plattformen vor, dass diese in Mexiko umsatzsteuerpflichtig sind, wenn sie Dienstleistungen an in Mexiko ansässige Kunden anbieten. Dienstleitungen in diesem Sinne sind u.a. der Download oder der Zugang zu Bildern, Filmen, Musik und Spielen sowie die Vermittlung zwischen Dritten, die Güter oder Dienstleistungen anbieten, und Kunden, die diese Güter oder Dienstleistungen nutzen.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Mexiko Stadt, Herr André Röhrle, berät Sie gerne: roehrle@cbbl-lawyers.de, Tel. +52 - 55 - 564 540 96