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CBBL Rechtsanwalt in Ägypten, Dr. Christian Ule, Kanzlei MIDEAST | Law
Dr. Christian Ule
Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai)
MIDEAST | Law, Kairo

Aktuelles zum ägyptischen Wirtschaftsrecht

Steuerreform 2025 in Ägypten: Neue Anreize für Unternehmen

24.02.2025

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kairo, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44, mideastlaw.de


Im Februar 2025 hat die ägyptische Regierung mit den Steuererleichterungsgesetzen Nr. 5, 6 und 7 aus 2025 einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung des nationalen Steuersystems unternommen. Die Reform wurde von der ägyptischen Steuerbehörde in Zusammenarbeit mit dem ägyptischen Finanzministerium entwickelt und verfolgt das Ziel, die steuerliche Transparenz, Effizienz und Compliance zu stärken.

I. Kernziele der Steuerreform in Ägypten

  • Entbürokratisierung der Steuerverfahren: Durch einfachere Prozesse sollen Unternehmen und Privatpersonen effizienter agieren können.
  • Anreize für freiwillige Steuerkonformität: Steuerpflichtige sollen ermutigt werden, ausstehende Steuerpflichten ohne Sanktionen zu begleichen.
  • Eingliederung nicht erfasster Steuerpflichtiger: Die Registrierung bislang unregistrierter Unternehmen wird durch sanktionsfreie Anmeldung erleichtert.
  • Lösung offener Steuerstreitigkeiten: Für laufende Steuerkonflikte wird ein standardisierter Beilegungsprozess geschaffen.

II. Wichtige Neuerungen im ägyptischen Steuerrecht ab 2025

1. Regelungen zu Steuerstrafen im Rahmen der Steuerreform in Ägypten

  • Begrenzung der Strafhöhe: Steuerstrafen dürfen den geschuldeten Steuerbetrag nicht übersteigen.
  • Legale Nachregistrierung: Unternehmen, die bislang nicht registriert waren, können sich ohne Sanktionen anmelden.
  • Straffreie Nachmeldungen: Steuerpflichtige, die von 2020 bis Januar 2025 keine Erklärungen abgegeben haben, erhalten bei Nachreichung bis zum 12. August 2025 Straferlass.

2. Vereinfachte Besteuerung von KMU in Ägypten

Kleine und mittlere Unternehmen in Ägypten mit einem Jahresumsatz bis EGP 20 Millionen profitieren von vereinfachten Besteuerungsregelungen:
0,4 % bis EGP 500.000 Umsatz
0,5 % bis EGP 2 Millionen Umsatz
0,75 % bis EGP 3 Millionen Umsatz
1 % bis EGP 10 Millionen Umsatz
1,5 % bis EGP 20 Millionen Umsatz

Ausnahmeregelung: Eine Umsatzüberschreitung um bis zu 20 % innerhalb eines Fünfjahreszeitraums bleibt einmalig ohne Folgen. Bei wiederholter oder höherer Abweichung entfällt die Vergünstigung.

3. Digitalisierung der ägyptischen Steuerverwaltung

Zur Vereinfachung der Steuerprozesse wird in Ägypten ein umfassendes digitales System eingeführt. Bestandteile sind:

  • Elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing)
  • Digitale Einreichung von Steuererklärungen
  • Automatische Prüfung von Steuerdaten

4. Maßnahmen zur Erweiterung des ägyptischen Steuerregisters

Der Gesetzgeber sieht Maßnahmen vor, um bislang nicht erfasste Unternehmen und Selbstständige zur Anmeldung zu bewegen. Gezielte Kampagnen sollen die Vorteile der Registrierung kommunizieren und Vorurteile abbauen.

5. Amnestieregelung bei Nicht-Compliance

Unternehmen und Einzelpersonen, die vor 2025 ihren Steuerpflichten nicht nachkamen, erhalten die Möglichkeit, ihre Steuererklärungen straffrei nachzureichen.

III. Erwartete Auswirkungen der Steuerreform in Ägypten

  • Steigerung der Steuereinnahmen: Die Einbeziehung bisher unregistrierter Steuerpflichtiger soll das Steueraufkommen erhöhen.
  • Effizienzgewinn bei Streitbeilegungen: Standardisierte Verfahren sollen Steuerkonflikte künftig schneller lösen.
  • Verbessertes Investitionsklima: Die steuerliche Entlastung soll Ägypten als Investitionsstandort attraktiver machen.

IV. Neue steuerliche Erleichterungen in Ägypten für innovative Branchen

Start-ups, Freiberufler und Unternehmer profitieren von folgenden Erleichterungen:

  • Keine Kapitalertragssteuer beim Verkauf von Betriebsvermögen.
  • Befreiung von Dividendensteuer, Quellensteuer und Vorauszahlungen.
  • Keine Steuerprüfungen in den ersten fünf Geschäftsjahren.

V. Organisatorische Anpassungen im Zuge der ägyptischen Steuerreform 2025

  • Neuer Melderhythmus bei Umsatzsteuer: Künftig erfolgt die Meldung quartalsweise anstatt monatlich.
  • Jahresberichtspflicht für Lohnsteuern: Arbeitgeber müssen ihre Lohnsteuererklärungen nur noch einmal jährlich abgeben.

VI. Etablierung unabhängiger Kontrollmechanismen

Zur Sicherstellung der Wirksamkeit der Reformen werden in Ägypten unabhängige Aufsichtsgremien gegründet. Diese sollen die Zufriedenheit der Steuerpflichtigen messen und den Reformfortschritt laufend analysieren.

Fazit

Mit dieser Steuerreform setzt Ägypten auf digitale Innovation, steuerliche Entlastung und Investitionsförderung. Die neuen Regelungen sollen die Steuertransparenz erhöhen, die Vertrauensbasis zwischen Staat und Wirtschaft stärken und das Wachstum der lokalen Wirtschaft nachhaltig unterstützen.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Kairo, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, berät Sie gerne: ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44