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CBBL Rechtsanwalt, Managing Director Christian A. Brendel, Kanzlei Brendel & Associates, Ho Chi Minh City, Danang City, Hanoi
Christian A. Brendel
Rechtsanwalt, Managing Director
Brendel & Associates
Ho Chi Minh City, Danang City, Hanoi

Aktuelles zum vietnamesischen Wirtschaftsrecht

Steuerschulden in Vietnam – Vorübergehende Ausreisesperre

Veröffentlicht am 01.07.2025

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Ho Chi Minh City, Herrn Rechtsanwalt Christian A. Brendel, brendel@cbbl-lawyers.de, Tel. +84 989784791, www.brendel-associates.com

Am 28. Februar 2025 erließ die vietnamesische Regierung das Dekret Nr. 49/2025/ND-CP, das neue rechtliche Grundlagen für die vorübergehende Ausreisesperre von Personen im Zusammenhang mit ausstehenden Steuerverpflichtungen schafft.

Das Dekret erfasst sowohl persönliche Steuerschulden als auch Steuerverbindlichkeiten von Unternehmen und trat unmittelbar mit seinem Erlass in Kraft.

Es sind erhebliche Auswirkungen auf Einzelpersonen und gesetzliche Vertreter von Unternehmen mit Steuerrückständen in Vietnam zu erwarten.

1. Wer ist von der Ausreisesperre betroffen?

Die neuen Regelungen gelten für

a. Einzelunternehmer und Kleingewerbetreibende in Vietnam unter folgenden Voraussetzungen:

  • Wenn sie Gegenstand einer Vollstreckungsmaßnahme wegen Steuerrückständen in Höhe von mindestens 50 Millionen VND sind, die 120 Tage nach Fälligkeit weiterhin nicht beglichen sind oder
  • wenn sie ihre Geschäftsaktivität an der registrierten Adresse eingestellt haben und Steuerrückstände bestehen, unabhängig von deren Höhe und Fälligkeitsdauer.

b. Gesetzliche Vertreter von Unternehmen in Vietnam unter folgenden Voraussetzungen:

  • Wenn sie Gegenstand einer Vollstreckungsmaßnahme wegen Steuerrückständen in Höhe von mindestens 500 Millionen VND sind, die 120 Tage nach Fälligkeit weiterhin nicht beglichen sind oder
  • Wenn das Unternehmen nicht mehr an der registrierten Adresse aktiv ist und Steuerrückstände bestehen, unabhängig von deren Höhe und Fälligkeitsdauer.

c. Vietnamesische Staatsbürger, die dauerhaft ins Ausland ausreisen

Wenn Steuerrückstände bestehen, unabhängig von deren Höhe und Fälligkeitsdauer.

d. Ausländische Staatsangehörige vor ihrer Ausreise aus Vietnam

Wenn Steuerrückstände bestehen, unabhängig von deren Höhe und Fälligkeitsdauer.

2. Verfahren bei der Verhängung der Ausreisesperre

  • Die Steuerbehörde informiert den Steuerpflichtigen in der Regel im Wege des elektronischen Steuerkontos.
  • Ist der Steuerpflichtige elektronisch nicht erreichbar oder hat er den Betrieb an der registrierten Adresse eingestellt, wird die Mitteilung auf der Webseite der Steuerbehörde veröffentlicht.
  • Wird die Steuerschuld nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung beglichen, erlässt die Steuerbehörde eine offizielle Entscheidung der Ausreisesperre und leitet diese zur Vollstreckung an die Einwanderungsbehörde weiter.
    Hinweis: Diese 30-Tage-Frist gilt nicht für vietnamesische Staatsbürger, die dauerhaft ausreisen wollen, und auch nicht für ausländische Staatsangehörige mit Steuerschulden.

3. Aufhebung der Ausreisesperre

Sobald die Steuerschulden in Vietnam beglichen sind, informiert die Steuerbehörde die Einwanderungsbehörde darüber. Letztere muss dann die Ausreisesperre innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Information aufheben.

Sie haben weitere Fragen zu vorübergehenden Ausreisesperren bei Steuerschulden in Vietnam?

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Ho Chi Minh City, Herr Rechtsanwalt Christian A. Brendel, berät Sie gerne: brendel@cbbl-lawyers.de, Tel. +84 989784791